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Muss man sich vom Verkäufer alles gefallen lassen?

ich habe eine Ware gekauft und angegeben, dass die Ware zu einer anderen Adresse geschickt werden sollte. Leider ist dieses nicht geschehen und dementsprechend habe ich meine Bewerung abgegeben. Nun erhalte ich eine Nachricht, das ich zu blöd bin um die Adresse rechtzeitig einzugeben und werde beschmipft mit "BLÖD" usw. Will mich jetzt zur Rechenschaft ziehen wegen meiner Bewertung und beruft sich auf einen Patagraphen 187 StGB und will mich verklagen wegen übler Nachrede und Verleumdung! Möchte das ich bei ebay gelöscht werde und akzeptiert die Bewertung nicht! Was kann ich unernehmen, dass der Verkäufer mich zufrieden läßt? würde mich über Antworten freuen:

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@0415molly26

 

Tja, was soll ich dazu sagen?

 

Beschimpfungen gehen natürlich gar nicht, aber andererseits bist Du auch ein Paradebeispiel für das, was abgeschwächt als "sehr kritischer Käufer" bezeichnet wird, wenn man sich Deine hier abgegebenen Bewertungen ansieht.

 

-Da wird bemängelt, dass die Versansandkosten "unfair" seien - diese wurden jedoch von Dir mit dem Kauf akzeptiert.

 

-Eine Transaktion wird von Dir negativ bewertet, da der Artikel nicht "süß" sei, wie in der Beschreibung angegeben.

 

- Dann wird eine lange Versandzeit bemängelt, obwohl bekannt sein dürfte, dass Warensendungen nunmal bis zu 3 Wochen dauern können. Eine von Dir angewiesene und bezahlte sendungsverfolgbare Versandart wurde ja offenbar nicht geordert...

 

Usw...

 

 

Lange Rede...Selbstreflektion ist schwer, manchmal aber auch hilfreich.

 

 


@0415molly26schrieb:

ich habe eine Ware gekauft und angegeben, dass die Ware zu einer anderen Adresse geschickt werden sollte. Leider ist dieses nicht geschehen und dementsprechend habe ich meine Bewerung abgegeben. Nun erhalte ich eine Nachricht, das ich zu blöd bin um die Adresse rechtzeitig einzugeben und werde beschmipft mit "BLÖD" usw. Will mich jetzt zur Rechenschaft ziehen wegen meiner Bewertung und beruft sich auf einen Patagraphen 187 StGB und will mich verklagen wegen übler Nachrede und Verleumdung! Möchte das ich bei ebay gelöscht werde und akzeptiert die Bewertung nicht! Was kann ich unernehmen, dass der Verkäufer mich zufrieden läßt? würde mich über Antworten freuen:


@0415molly26

 

Die richtige Lieferadresse musst Du innerhalb der Kaufabwicklung angeben!

Bei Paypalzahlung muss auch bei Paypal die richtige Lieferadresse angegeben sein.

 

Den Verkäufer negativ zu bewerten, weil Du nicht in der Lage bist, Deine Lieferadresse korrekt anzugeben, ist eine Unverschämtheit!

 

 

@0415molly26

 

Hallo -

 

dich möchte ich nicht als Käuferin haben... 😞

 

Eine rote BW für einen 1€-Artikel, auf den Fotos gut zu erkennen,

den du dann doch nicht "super süß" fandest?? Unfair.

 

Offenbar müssen sich die VERKÄUFER alles von dir gefallen lassen...

 

 

@0415molly26

 

 

es muss sich natürlich niemand beschimpfen lassen, allerdings erwarte ich persönlich von langjährigen Mitgliedern, dass sie bereits in der Kaufabwicklung die gewünschte Lieferadresse abgeben.

 

Und NICHT die Kaufabwicklung durchlaufen und danach fordern, dass an die und die Adresse geliefert werden soll.

 

Zudem muss ein Verkäufer - bei Zahlung mit Pay-Pal - an die bei PP hinterlegte Adresse versenden und darf nicht einfach auf Wunsch des Käufers an eine andere Adresse  versenden.

 

Weiterhin habe ich beispielsweise Abholstation und Packstation ausgeschlossen.....es gibt Käufer die mir nach Durchlaufen der Kaufabwicklung dann vorschreiben wollen, ich solle doch dorthin versenden.

 

Das mal nur als Beispiel, was Käufer sich so alles einfallen lassen.


@0415molly26schrieb:

ich habe eine Ware gekauft und angegeben, dass die Ware zu einer anderen Adresse geschickt werden sollte. Leider ist dieses nicht geschehen und dementsprechend habe ich meine Bewerung abgegeben. Nun erhalte ich eine Nachricht, das ich zu blöd bin um die Adresse rechtzeitig einzugeben und werde beschmipft mit "BLÖD" usw. Will mich jetzt zur Rechenschaft ziehen wegen meiner Bewertung und beruft sich auf einen Patagraphen 187 StGB und will mich verklagen wegen übler Nachrede und Verleumdung! Möchte das ich bei ebay gelöscht werde und akzeptiert die Bewertung nicht! Was kann ich unernehmen, dass der Verkäufer mich zufrieden läßt? würde mich über Antworten freuen:


Servus @0415molly26

 

Ich meine,

dass eine solche Verbalinjurie nicht in Ordnung ist.

 

Dein Bewertungsverhalten ist in meinen Augen allerdings auffällig.

Neben den roten und grauen Bewertungen

sind da noch reichlich grüne Bewertungen mit Mäkeleien.

 

Du bemängelst darin die Versandkosten... sieht man vorher...

oder die Versandzeit,

dass die Größenangabe nicht genau genug war...

die Farbe nicht stimmt...

der Schriftzug mittiger hätte sein können usw.

 

Ich vermute,

wenn Du vor einer Suppe sitzt,

siehst Du einen Teller voller Haare.

 

Für mich als - inzwischen - reinen Käufer

sind solche Käufer ein Graus.

Sie ziehen die Stimmung in den Keller

und verleiden den Leuten den Verkauf.

 

Jemand,

der so lange bei Ebay dabei ist

und selbst auch verkauft,

sollte wissen,

dass die Nachrichten nicht immer zuverlässig sind,

Mitteilungen im Rahmen der Kaufabwicklung manchmal gar nicht ankommen

oder unübersichtlich irgendwo untergehen.

Deshalb sollten erfahrene Ebayer wissen und berücksichtigen,

dass es klüger ist,

eine abweichende Lieferanschrift im eigenen Account zu hinterlegen.

 

Ich glaube,

dass der Verkäufer nur warme Luft ausstößt,

aber spätestens mit Blick auf Dein Bewertungsprofil dürfte ihm die Galle hochgekocht sein.

Hallo @0415molly26

 

AG Kerpen: Gefälschte eBay-Daten führen zur Unwirksamkeit des Auktions-Vertrages

Meldet sich ein User bei eBay mit gefälschten Daten an, so hat er keinen Anspruch auf Erfüllung eines über die Online-Plattform geschlossenen Vertrages (AG Kerpen, Urt. v. 27.06.2014 - Az.: 104 C 106/14).

Der Kläger meldete sich bewusst bei eBay mit gefälschten Daten (u.a. falscher Name, falsche Adresse) an. Er schloss dabei einen Kaufvertrag ab und begehrte nun von dem Beklagten die Erfüllung des Vertrages.

Das AG Kerpen wies die Klage ab. Der Kläger habe mit seiner Fake-Anmeldung gegen die eBay-Regelungen verstoßen, so dass es zu keinem wirksamen Vertragsschluss gekommen sei. Das Angebot des Beklagten habe sich nur an solche Personen gerichtet, die sich an die Regelungen von eBay halten und wahrheitsgemäß ihre Personendaten angeben würden.

Es sei offensichtlich, dass der Kläger die Daten gefälscht habe, um sich im Zweifelsfall hinter diesen Angaben verstecken zu können und sich so vertraglichen Verpflichtungen zu entziehen.

Auch die Tatsache, dass das Konto des Klägers 100% positive Bewertungen (177 Stück) aufweise, ändere daran nichts, so das Gericht. Denn ein "zuverlässiger eBayer täusche keine Kontaktdaten vor"

Wie aus den BW ersichtlich, ist das Versandproblem bei dir nicht neu.....
Du hast Ebay Erfahrung......
Dann kann man schon davon ausgehen..
dass du die geänderte Versandadresse extra nochmals bestätigen lassen kannst...
dazu hast du wahrscheinlich keine Zeit....
Dem VK eine rote BW abzugeben ist unfair.....
Deine abgegebenen BW sprechen Bände.....

Du hast die Versandadresse nicht korrekt eingegeben.....
Du hast den Artikel erhalten?....
Bist du unter einer falschen Adresse angemeldet?....
Selbstverständlich kann der VK über ein Gericht die Löschung der BW beantragen...
korrekt ist die BW nicht....



 

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