18-07-2017 15:23
Ich habe für mein iPhone ein neues Display in eBay gekauft. Beim Einbau wird Kleber benützt und man muss das Display bei der Montage und dem Einbau leicht andrücken dabei. Bei dieses wirklich leichten Andrücken bekam das NEUE Display (auf dem übrigens Sony steht, also kein Original möglicherweise?) einen Sprung. Ich habe wirklich nicht fest drauf gedrückt, es kann sich also nur um einen Materialfehler handeln. Der Verkäufer verweigert trotz langem hin und her schreiben einen Ersatz. Ich habe ihn darauf negativ bewertet. Nun droht er mir mit zivirechtlicher Klage ect wegen der negativen Bewertung. ich habe ihm Angeboten dass ich die Bewertung zurücknehme und sogar bereit bin das Porto zu bezahlen wenn ich Erssatz bekomme. Daraufhin schrieb der äusserst agressive Händler er wird diesen Erpressungsversuch an Ebay melden. Was soll ich tun ? Ich bin mir keiner Schuld bewusst.
"Der Verkäufer verweigert trotz langem hin und her schreiben einen Ersatz. Ich habe ihn darauf negativ bewertet."
Mal im Ernst..wenn Du VK wärst...würdest du dann Umtauschen und Ersatz schicken?
Ich denke nein...wie soll der VK nachvollziehen können was Du angestellt hast.
Erzählen kann man viel.
Dann noch dazu negativ bewerten geht gar nicht...was denkst Du dir dabei.
Eigenes Verschulden....auf den VK abwälzen...da kann ich mir schon vorstellen das er mit rechtliche Schritten droht.
Sorry was redest Du da für einen Müll ? Wenn Das Display geklebt werden muss dann drückt man es nun mal an. Und zwar leicht und vorsichtig ! Und Du kannst davon ausgen dass ich nicht wie ein gestörter **bleep** mit einer Schraubzwinge oder mit aller Kraft das Display draufgedrückt habe ! Also Deinen Kommentar hättest Du Dir echt sparen können ! Und die negative Bewertung kam erst nachdem sich der Verkäufer uneinsichtig gezeigt hat !
DIese Zeilen hier habe ich gefunden:
"Der Gesetzgeber hat vorgesehen, daß der Händler der erste Ansprechpartner bei Sachmangel ist. Beweisen mußt Du nicht, daß die Ursache des Mangels im Gerät liegt. Das wird im ersten halben Jahr nach dem Kauf einfach vorausgesetzt. Freilich nur,wenn Du das Teil sachgemäß verwendet hattest.. Du kannst Dich dabei dann auf § 437 und § 439 BGB berufen und eine Neulieferung vom Händler verlangen."
Und was sagst Du jetzt ? Wahrscheinlich bist DU ein Spezi vom verkäufer !
@z200motels
Na wenn du mit dem VK im selben Ton kommuniziert hast, wundert mich nichts mehr.
Von mir hättest du auch kein neues Display erhalten!
"Nun droht er mir mit zivirechtlicher Klage ect wegen der negativen Bewertung."
Hoffentlich zieht er das auch durch! 