14-10-2014 13:28
Hallo,
ich habeüber eine e-bay-Auktion ein gebrauchtes Notebook gekauft, für das der private Verkäufer in der e-bay-Anzeige eine 1-monatige Rücknahme angeboten hat, aufgrund dessen ich auch einen höheren Preis angeboten habe als für ein vergleichbares Notebook. Ich habe nun einen Defekt festgestellt und möchte das Notebook zurückgeben. Ist der private Vekäufer denn wirklich verpflichtet den Artikel zurückzunehmen und den Betrag zu erstatten? Ich habe in den e-bay-Erläuterungen zu diesem Sachverhalt keine eindeutige Aussage gefunden.
Wenn Dein VK ein Rückgaberecht gewährt, muß er sich daran halten, auch als privater VK( bei einem Versehen und Anfechtung brächte es ihn auch nicht weiter ... )
Ebenso steht er im Rahmen der Gewährleistung für Mängel in der Haftung, da kaum einer einen wirksamen Ausschluß hinbekommt.