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Rückgabe eines kautten Artikels, länger als 30 Tage? ( Handy kautt geliefert)

Hallo....

Ich habe im März ein Handy bei einm geweblichen Anbieter gekauft und sofort überwiesen. Die Lieferung des Handys dauerte 3 Wochen. Es war kaputt, als es bei mir ankam. Am Ankunftstag reklamierte ich es sofort per Ebay- Nachricht. Die Rücksendung an den Verkäufer ging zu meinen Lasten. Wieder dauerte es lange, bis ich das gleiche Handy zurück bekam. Es war nicht repariert. Ich reklamierte es wiederum am gleichen Tag. Nun schlug mir der Verkäufer einen Austaudsch gegen ein anderes, heiles Handy vor. Ich bekam einen Versandcode von Ihm. Nun warte ich wieder auf das Handy. Vorgestern habe ich per Mail den Verkäufer gefragt, wann das Handy denn käme. Ich bekam keine Antwort.

Nachdem keine Reaktion seinerseits erfolgt war, schrieb ich ihm eine Mail, in dem ich ihm mitteilte, ich will mein Geld zurück haben, da er seinen Paerrt nicht erfüllt hat. Nun besteht er darauf, mir das Handy wieder zu schicken. Er schreibt aber nicht, ob er mir das kaputte oder ein anderes schickt.

Leider habe ich keinen Ebay- FAll geöffnet.

Was würdet ihr machen?

Gesamtes Thema betrachten

Servus @britt-valerie

 

Die Ebay-Garantie nützt Dir hier leider herzlich wenig,

weil der Kauf zu lange zurückliegt.

Man kann in den Garantiebedingungen dies lesen:

"Bitte beachten Sie, dass Sie einen Käuferschutzantrag bis spätestens 30 Tage nach dem spätesten Lieferdatum, das bei eBay.de für den gekauften Artikel angegeben ist, stellen können."

https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-garantie.html#Garantiebedingungen

 

Ich bin etwas überrascht,

dass der Händler den Status überhaupt erhalten hat.

Ich sehe keinen benannten Geschäftsführer im Impressum.

Kein Registergericht... nichts.

 

Ich würde jetzt die Ankunft des Gerätes abwarten.

Schlägt die Nacherfüllung erneut fehl,

würde ich schriftlich per Einwurfeinschreiben,

über das Nachrichtensystem und über die E-Mailanschrift,

meinen Rücktritt vom Vertrag erklären,

weil die Nacherfüllung bereits zweimal fehlgeschlagen ist

und ankündigen,

dass ich die Erstattung von allen Kosten (Kaufpreis + mehrmalige VSK)

bis zum Tag x erwarte

und im Zweifel auch per Mahnbescheid eintreiben würde.

 

Teil dann zurücksenden

und schauen,

ob ich den Knaben schon in irgendeinem Insolvenzregister finde.

Damit ich nicht noch gute Geld dem schlechten hinterherwerfe.

 

Viel Glück dabei.

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