Rückgabe eines kautten Artikels, länger als 30 Tage? ( Handy kautt geliefert)
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09-06-2018 12:49
Hallo....
Ich habe im März ein Handy bei einm geweblichen Anbieter gekauft und sofort überwiesen. Die Lieferung des Handys dauerte 3 Wochen. Es war kaputt, als es bei mir ankam. Am Ankunftstag reklamierte ich es sofort per Ebay- Nachricht. Die Rücksendung an den Verkäufer ging zu meinen Lasten. Wieder dauerte es lange, bis ich das gleiche Handy zurück bekam. Es war nicht repariert. Ich reklamierte es wiederum am gleichen Tag. Nun schlug mir der Verkäufer einen Austaudsch gegen ein anderes, heiles Handy vor. Ich bekam einen Versandcode von Ihm. Nun warte ich wieder auf das Handy. Vorgestern habe ich per Mail den Verkäufer gefragt, wann das Handy denn käme. Ich bekam keine Antwort.
Nachdem keine Reaktion seinerseits erfolgt war, schrieb ich ihm eine Mail, in dem ich ihm mitteilte, ich will mein Geld zurück haben, da er seinen Paerrt nicht erfüllt hat. Nun besteht er darauf, mir das Handy wieder zu schicken. Er schreibt aber nicht, ob er mir das kaputte oder ein anderes schickt.
Leider habe ich keinen Ebay- FAll geöffnet.
Was würdet ihr machen?
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Welche Rechte stehen mir zu, wenn die Ware mangelhaft ist?
Welche Gewährleistungsrechte können Sie geltend machen?
Wenn die gekaufte Ware einen Mangel aufweist, stehen Ihnen bestimmte Rechte zu.
Sie können:
- Nacherfüllung verlangen
- vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern
- Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen
Bei Vorliegen eines Mangels steht dem Verkäufer grundsätzlich zunächst das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung zu. Der Verkäufer kann versuchen, den Mangel durch eine Reparatur oder Nachlieferung mangelfreier Ware zu beseitigen. Dafür sollten Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen.
Grundsätzlich dürfen Sie als Käufer entscheiden, ob Sie eine Reparatur oder eine Nachlieferung bevorzugen.
Der Verkäufer kann die von Ihnen gewählte Art der Nacherfüllung (Reparatur oder Nachlieferung) nur ablehnen, wenn diese für ihn mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden oder unmöglich ist.
Die Kosten der Nacherfüllung (Transportkosten, Arbeits- und Materialkosten) hat der Verkäufer zu tragen (§ 439 Abs. 2 BGB).
Wichtig: Das Gesetz verlangt, dass Sie dem Verkäufer grundsätzlich eine Frist zur Nacherfüllung setzen müssen. Geben Sie Ihrem Verkäufer daher immer die Chance, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Sollten Sie den Mangel selbst oder von einer dritten Person beseitigen lassen, ohne zuvor dem Verkäufer eine erforderliche Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben, steht Ihnen kein Anspruch auf Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung zu.
Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des KaufpreisesIst die Nacherfüllung fehlgeschlagen, unmöglich oder ist die von Ihnen gesetzte Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Mangel erheblich ist (§§ 437 Nr. 2, 440, 323 BGB). Den Rücktritt müssen Sie gegenüber dem Verkäufer erklären. Hierfür bietet es sich an, dies z.B. mit einem Einschreiben mit Rückschein zu tun, damit Sie im Streitfall den erklärten Rücktritt beweisen können.
Je nach Kaufbetrag würde ich das per Einschreiben machen! Bei Überweisung nutzt dir kein ebay Fall, es gibt keinen Käuferschutz!
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Servus @britt-valerie
Die Ebay-Garantie nützt Dir hier leider herzlich wenig,
weil der Kauf zu lange zurückliegt.
Man kann in den Garantiebedingungen dies lesen:
"Bitte beachten Sie, dass Sie einen Käuferschutzantrag bis spätestens 30 Tage nach dem spätesten Lieferdatum, das bei eBay.de für den gekauften Artikel angegeben ist, stellen können."
https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-garantie.html#Garantiebedingungen
Ich bin etwas überrascht,
dass der Händler den Status überhaupt erhalten hat.
Ich sehe keinen benannten Geschäftsführer im Impressum.
Kein Registergericht... nichts.
Ich würde jetzt die Ankunft des Gerätes abwarten.
Schlägt die Nacherfüllung erneut fehl,
würde ich schriftlich per Einwurfeinschreiben,
über das Nachrichtensystem und über die E-Mailanschrift,
meinen Rücktritt vom Vertrag erklären,
weil die Nacherfüllung bereits zweimal fehlgeschlagen ist
und ankündigen,
dass ich die Erstattung von allen Kosten (Kaufpreis + mehrmalige VSK)
bis zum Tag x erwarte
und im Zweifel auch per Mahnbescheid eintreiben würde.
Teil dann zurücksenden
und schauen,
ob ich den Knaben schon in irgendeinem Insolvenzregister finde.
Damit ich nicht noch gute Geld dem schlechten hinterherwerfe.
Viel Glück dabei.
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Artikelzustand: Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung) : Verkäufernotizen: “keine ersichtlichen Gebrauchsspuren, technisch 100% funktionsfähig, siehe Artikelbeschreibung unten”
Sollten Sie dennoch einen Anlass zur Reklamation finden, können Sie Ihren erworbenen Artikel ohne Angabe von Gründen binnen 30 Tagen gegen Erstattung des vollen Kaufpreises an uns zurückgeben. Zögern Sie nicht, uns bei Problemen, Fragen oder Anregungen anzusprechen.
Die Adresse findest du im Impressum, dort ist auch Tel. und Email
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Und tu dir in Zukunft den Gefallen, nicht unter 99,7 % zu kaufen, hilft ungemein!
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Du siehst das schon einigermaßen richtig.
Du wirst nur halt von Ebay keine Hilfe (mehr) bekommen.
Unter Umständen kann der Käuferschutz hier einem sogar noch zusätzlichen Ärger bescheren.
Dieser läuft doch meistens auf sofortige Rückabwicklung hinaus.
Dein Verkäufer besteht nicht ganz zu Unrecht auf die Nacherfüllung.
Wie ich nun vorgehen würde,
hatte ich ja bereits in einer Antwort geschrieben.
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Gleiches(!!!) Handy kam dann reichlich verspätet (trotz Terminzusage seitens des Verkäufers) bei mir an. Zwischenzeitlich habe ich unseren Anwalt beauftragt. Er hatte schon einen Brief an den Verkäufer geschrieben, eine Antwort oder Geld blieb aus. Also schickte ich das Handy retour. Der VK hat es abgeholt, mein Geld habe ich bis dato nicht zurück.
Die Klage ist bei Gericht beantragt.
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@britt-valerie@ schrieb:Hallo....
Ich habe im März ein Handy bei einm geweblichen Anbieter gekauft und sofort überwiesen. Die Lieferung des Handys dauerte 3 Wochen. Es war kaputt, als es bei mir ankam. Am Ankunftstag reklamierte ich es sofort per Ebay- Nachricht. Die Rücksendung an den Verkäufer ging zu meinen Lasten. Wieder dauerte es lange, bis ich das gleiche Handy zurück bekam. Es war nicht repariert. Ich reklamierte es wiederum am gleichen Tag. Nun schlug mir der Verkäufer einen Austaudsch gegen ein anderes, heiles Handy vor. Ich bekam einen Versandcode von Ihm. Nun warte ich wieder auf das Handy. Vorgestern habe ich per Mail den Verkäufer gefragt, wann das Handy denn käme. Ich bekam keine Antwort.
Nachdem keine Reaktion seinerseits erfolgt war, schrieb ich ihm eine Mail, in dem ich ihm mitteilte, ich will mein Geld zurück haben, da er seinen Paerrt nicht erfüllt hat. Nun besteht er darauf, mir das Handy wieder zu schicken. Er schreibt aber nicht, ob er mir das kaputte oder ein anderes schickt.
Leider habe ich keinen Ebay- FAll geöffnet.
Was würdet ihr machen?
Hallo zurück,
wir würden die Artikelnummer und den VK-Nick nennen.