07-08-2018 19:21
Wahrscheinlich wurde mein Problem schon vielmals erörtert, aber leider bin ich bis jetzt nicht weiter gekommen.
Ich habe am 4.7.18 eine Jacke ersteigert und diese am 5.7.18 per Überweisung bezahlt da Paypal nicht angeboten wurde. Die Jacke wurde als neuwertig und ungetragen deklariert, Maßangaben waren dabei. Am 12.7.18 kam die Jacke bei mir an. Beim Anprobieren fiel mir der seltsame Schnitt auf und ich habe etwas recherchiert. Die Jacke ist um 20 cm gekürzt worden so dass sich der Gesamtschnitt erheblich veränderte, die Jacke steht im Rücken ab da es ihr unten an Gewicht fehlt, die Taschen befinden sich fast auf Saumhöhe, der umgenähte Saum passt nicht zu den anderen Säumen und das Pflegeetikett ist auch der Kürzung zum Opfer gefallen.
Zwei Tage später bat ich die Verkäuferin um Rücknahme der Jacke. da diese nicht im Originalzustand und als neuwertig zu betrachten ist und ich sie wegen der Änderungen nie tragen kann/werde.
Die Verkäuferin weigert sich leider und meint privat keine Rücknahme Pech gehabt. Sie wurde auch ziemlich frech und ich möchte mir das nicht so gefallen lassen.
Ich habe am 14. 7.18 die Rückgabe gestartet, die Verkäuferin weigert sich und nun würde ich gerne ebay einschalten wenn es möglich ist. Die Anfrage bleibt bis zum 14.8.18 geöffnet, aber ich habe zur Zeit keine Möglichkeit ebay einzuschalten, muss ich bis zum 14.8.17 warten?
Ich vermisse ehrlich gesagt eine von Dir,
in der Farbe entsprechend angepasst, abgegebene Bewertung für den Verkäufer.
Wenn dieser tatsächlich einen Artikel derart falsch deklariert (auch das Weglassen dieses besagten Umstandes der Änderungsschneiderei erfüllt wohl die Tatsache eines von der Beschreibung abweichenden Artikels),
dann wäre das doch eine rote Karte wert. Oder nicht?
Es soll sogar private Verkäufer geben, die zurecht durch eine solche Bewertung auf unkorrektes Handeln hingewiesen, dann plötzlich noch einlenken und einer Rücknahme zustimmen.
Natürlich verbunden mit der Bitte um Bewertungsrücknahme,
die Du aber auf jeden Fall erst dann durchführst, wenn Du auch Dein Geld wiedergesehen hast.
Ansonsten wurde insbesondere zum Thema Zivilrecht ja schon Zutreffendes geäußert.