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Strafanzeige

amade55
In den Startlöchern

Hallo ich habe etwas gekauft und sollte per Überweisung zahlen. Dies habe ich nun getan, das Geld ist jedoch zu spät bei der Verkäuferin eingetreten. Artikel am Sonntag gekauft, Geld am Donnerstag/Freitag angekommen(weiß ich nicht genau, Verkäuferin zeigt sich nicht kooperativ). Das Geld sollte jedoch innerhalb von 3 Tagen bei der Verkäuferin ankommen und jetzt hat sie Strafanzeige gegen mich gestellt. Ist dies legitim? Falls ja, welche Kosten kommen auf mich zu? 

Es handelt sich um einen Betrag von 150 €. Ich kanns grad echt nicht fassen, dass mir das passiert und dass jemand so kleinlich sein kann.

 

Danke im Voraus

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schrieb:

Hallo ich habe etwas gekauft und sollte per Überweisung zahlen. Dies habe ich nun getan, das Geld ist jedoch zu spät bei der Verkäuferin eingetreten. Artikel am Sonntag gekauft, Geld am Donnerstag/Freitag angekommen(weiß ich nicht genau, Verkäuferin zeigt sich nicht kooperativ). Das Geld sollte jedoch innerhalb von 3 Tagen bei der Verkäuferin ankommen und jetzt hat sie Strafanzeige gegen mich gestellt. Ist dies legitim? Falls ja, welche Kosten kommen auf mich zu? 

Es handelt sich um einen Betrag von 150 €. Ich kanns grad echt nicht fassen, dass mir das passiert und dass jemand so kleinlich sein kann.

 

Danke im Voraus


Servus @amade55

 

Ganz so leicht ist das mit dem Mahnbescheid noch nicht.

Ich finde,

das ist an sich ein ganz probates Mittel,

aber wenn Du Dich schon von so einem unsinnigen Gefasel eines Verkäufers wegen Strafanzeige erschrecken lässt,

musst Du nicht gleich auch mit Kanonen auf Spatzen schießen.

 

Bis zum Mahnbescheid,

der auch erfolgreich ist,

muss man schon ein paar Zwischenschritte vornehmen.

 

Erst musst Du datierte Frist setzen

und sicherstellen,

dass der Anbieter diese auch bekommt,

dann - bei Nichtlieferung - vom Vertrag zurücktreten.

Erst DANN kann ein Mahnbescheid angestoßen werden.

 

Zu dem Kauf:
Selbst wenn der Anbieter ein "Zahlungsziel" setzt,

muss dies angemessen sein.

Verkehrsüblich sind drei Tage sicher nicht.

 

Sollte sie wirklich Strafanzeige gegen Dich erstattet haben,

was ich nicht glaube,

musste sie diese irgendwie "eintüten"...

Was sollte das für eine Straftat sein ?
Hat sie Dich allerdings fälschlich beschuldigt

und Du bekommst einen Anhörungsbogen oder etwas in der Art,

würde ich ihr genau diese falsche Beschuldigung um die Ohren fliegen lassen !!

 

Würde es Dir etwas ausmachen,

uns auf das Angebot zu verlinken ?

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