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Unterstützt Ebay Betrüger ? Habe etwas gekauft und nicht erhalten

Ein Kauf der nicht mit PayPal bezahlt wurde da es nicht angeboten . Nutzt aber auch nichts da ich noch eine Reklamation laufen habe seit anfang Februar . Bei dem oberen Artikel komme ich gar nicht an den Telefon Suport da ich per Überweisung gezahlt habe . Verkäufer schon 4 mal angeschrieben und keine Reaktion . Verkäufer hat noch einnige Artikel stehen und sie machen nichts um mir zu helfen .

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eBay bewertet nach PayPal Richtlinien.

 

Überweisungen sind da nicht betroffen/unsichere Bezahlungen.

 

Sollten Artikelstandort nicht stimmen

Ein Privater Verkäufer sich als ein professineller herausstellen eBay melden

 

Ansonsten geht nur der zivile Rechtsweg, z.B. Gerichtsvollzieher, Polizei, Verbraucherzentrale ect.ect.ect.

 

Immer erst das Verkäuferprofil anschauen, und dann abwägen ob man da kaufen will.

Betrug ist eine Straftat. Ebenso die Beihilfe zum Betrug

 

In beiden Fällen wären hier Polizei, Staatsanwaltschaft oder ein Rechtsanwalt die richtigen Ansprechpartner.

 

Du beschwerst dich darüber, dass eBay deine Probleme mit dem Verkäufer nicht löst. Wie sollte die erwartete eBay-Unterstützung denn aussehen und vor allem auf welcher Rechtsgrundlage sollte sie stattfinden?

 

Hast du dir während deiner Mitgliedschaft mal angesehen auf was du dich beim eBay-Handel einlässt? Falls JA hast du die Bestimmungen offensichtlich nicht richtig verstanden. Falls NEIN, kannst du für deine Fahrlässigkeit niemanden außer dich verantwortlich machen.

 

Denn eigentlich sind die eBay-Bestimmungen deutlich und unmissverständlich.

 

eBay-AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Allgemeine Bestimmungen /§ 1 Leistungsbeschreibung

eBay bietet selbst keine Artikel an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge.

 

Rechtsportal: Informationen für private Verkäufer & Käufer

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Informationen nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle. eBay übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf verlinkten externen Webseiten keine Gewähr.

 

Gleiches Recht (aber nicht) für alle?

Warum sollten für dich nicht die gleichen Bedingungen gelten wie für deine Käufer?

Von denen verlangst du nämlich unter anderem Folgendes:

Sie verzichten auf die nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung gegen den Verkäufer völlig.

 

Mit welchem Recht willst du also gegen deinen Verkäufer Gewährleistungsansprüche geltend machen?

 

Aber es gibt auch gute Nachrichten

Dein großes Glück besteht daran, dass deine Vertragsbedingungen natürlich vollkommen haltlos und unwirksam sind.

 

Was du den Käufern als neueste Gesetzgebung und rechtsverbindliches EU-Recht „verkaufst“ ist nichts weiter als der unzulässiger Versuch vertragstypische Pflichten für den Verkäufer aus dem Kaufvertrag zu umgehen.

 

Das du (wie viele andere) dieses Märchen gerne weitererzählst, die aber sonst keine Gedanken darüber machst, zeigt der Widerspruch in deinen Vertragsbedingungen.

 

So ist in einem Satz von „im Sinne des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) „ sowie „nach neuem EU-Recht“ die Rede. Auf welches Recht willst du dich denn jetzt berufen. Beides kann ja irgendwie nicht funktionieren. Oder wie erklärst du deinen Käufern, dass sie deine Bedingungen akzeptieren sollen – auch wenn sie überhaupt keinen Sinn ergeben?

 

Ich der Hoffnung, dazu beitragen zu können, dass dieser EU-Unsinn nicht weiter verbreitet wird und du hoffentlich im Anschluss deine Vertragsbedingungen änderst, erkläre ich dir mal kurz um was es hier eigentlich geht.

 

Richtig ist:

 

Es handelt sich zum einen um EU-Richtlinien und zum anderen um die Schuldrechtsrefom die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist.

 

Diese Reform des Schuldrechts hatte jedoch zum Ziel die Verbraucherrechte erheblich zu stärken, anstatt sie zu beschneiden!

 

So wurde zum Beispiel u. a. die Gewährleistungspflicht von damals 6 Monaten auf ganze 2 Jahre angehoben.

 

Immer wieder gerne behauptet – trotzdem genauso falsch sind Hinweise auf das sog. Telemediengesetz

 

Diese wurde mit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform abgeschafft und in das BGB eingegliedert.

 

Und zum Schluss noch der Hinweis: Die EU-Richtlinien, sowie die Schuldrechtsreform betreffen ausschließlich die Verbraucherrechte bei Geschäften zwischen einem gewerblichen Händler und einem privaten Käufer. Die rechtlichen Bestimmungen bei Geschäften zwischen Privatleuten sind und waren noch nie davon berührt.

 

Neben den unzulässigen Gewährleistungsausschlüssen im allgemeinen, solltest du dich aber auch unbedingt einmal mit deinem Angebot im speziellen auseinandersetzen. Auch hier droht die ganz sicher irgendwann Ärger, weil sich Käufer u.U. Getäuscht fühlen.

 

Und das sogar zu Recht. Grund sind deine unverhältnismäßigen Versandkosten und dazugehörige Bedingungen.

 

Ein Beispiel:

Du bietest für identische Artikel verschiedene Versandkosten, Versandarten, und Versandbedingungen an.

 

Für den Versand als Einschreiben verlangst du 5,- EUR. Du weist darauf hin, dass der Versand unversichert ist und der Käufer für den Sendungsnachweis mehr zahlen soll.

 

Gleichzeit verkaufst du Artikel mit Versand als Hermes-Päckchen für 6,- EUR. Einmal abgesehen von der Tatsache, dass das Porto lediglich 4,- kostet und du somit 50% an Verpackungsmüll draufschlägst, frage ich mich weshalb du nicht auch den Kissenbezug 40 x 40 cm einfach als Hermes-Päckchen versenden kannst?

 

In anderen Angeboten versendest du als DHL-Paket oder durch die Post. Keine Info erhält der Käufer auch über die Art des Einschreibens, bzw. welche Versandart dem Einschreiben zugrunde liegt.

 

Du betonst, dass du für unversicherte Sendungen verständlicher Weise keine Haftung übernehmen nehmen kannst.

 

Solche leichtsinnigen Behauptungen können schnell zur bösen Falle werden.

Denn zum geht es hier um einen Haftungsausschluss der den Warenwert betrifft, nicht aber die Zustellung.

 

Juristisch gesehen handelt es sich auch nicht um eine Versicherung sondern um die Einschränkung, im Schadensfall nur für einen beschränkten Wertersatz  zu haften. Beim Hermes-Päckchen sind das 50,- EUR und bei Paketen 500,- EUR. Ein Transport-Versicherungsvertrag besteht zwischen dem Versicherer und dem Versender, nicht aber zwischen dem Versender und dem Kunden.

 

Wenn es auf eBay zu Versandproblemen kommt geht es jedoch meistens nicht um Schadenersatz aufgrund beschädigter Ware sondern lediglich um den Sendungsnachweis.

 

Dieser ist zum Beispiel auch bei Einschreiben ohne Rückschein jeder Zeit möglich.

 

Ein Einschreiben/Einwurf finktioniert z.B. so:

 

Der Absender erhält einen sog. Einlieferungsbeleg. Der Postbote wird die Sendung in den Briefkasten und vermerkt intern Datum und Zeit. Behauptet der Empfänger das Einschreiben nicht erhalten zu haben, werden Einlieferungsbeleg und der Vermerk des Postboten verglichen. Sind die Angaben identisch, wird die Sendung rechtlich als zugestellt bewertet und der Absender ist aus dem Schneider.

 

Das der Käufer auf diese Art und Weise der Zustellung im Problemfall einen Sendungsnachweis hat, lässt sich in deinen Versandbedingungen jedoch nicht erkennen.

 

Zum Schluss noch der Tipp:

Erst deine sehr ausführlichen Hinweise darauf für welchen Zweck die Artikel die du verkaufst angeschafft wurden (wahrscheinlich Auszüge aus gesetzlichen Bestimmungen) hat mich veranlasst mir dein Angebot mal etwas näher anzusehen.

 

Ob du die Voraussetzungen des gewerblichen Handelns erfüllst möchte ich nicht kommentieren. Insbesondere weil dies immer auch eine Einzelbewertung der zuständigen Behörden ist. Allerdings bist du gut beraten wenn du dir im Interne mal ein paar Urteile und deren Begründungen ansiehst.

 

Ausführliche Informationen zum Kaufrecht findest du im

 

  1. Buch des BGB

    Schuldrecht (§§ 241 -853)

 

Hier kann ich dir als gute Info-Quelle die Seite von dejure.org empfehlen.

 

Oft unterschätzt werden aber auch die eBay-eigenen Info-Portale:

  • eBay-Verkäuferportal

  • eBay-Rechtsportal

  • eBay-Grundsätze

  • und einige andere

 

 

Wäre schön, wenn du etwas aus meinem Beitrag für dich verwenden kannst.

Und natürlich hoffe ich, dass du nun, aufgrund der Hinweise zu den unzulässige und wirkungslosen Vertragsbedingungen dein Angebot den gesetzlichen Bestimmungen für private Verkäufer anpasst.

 

Tipp: eBay-Rechtsportal & Verkäuferportal

 

Viel Erfolg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

@amaracornelia

 

Es gibt durchaus Konstellationen,

bei denen ich der Ansicht bin,

daß Ebay es sich deutlich zu einfach macht.

Auch und gerade,

weil sie so vollmundig werben

und man erst über einen Klick über einen Klick über einen Klick

an das Kleingedruckte kommt.

 

Weil das so ist,

weil der Markt von gehackten Accounts betroffen ist

und noch ein paar andere Probleme bestehen,

ist es an uns Käufern genau zu schauen

und zu überlegen,

bei wem ich kaufe,

wenn ich überweisen muß.

 

Da Ebay ganz weit weg ist

vom Amazonservice kannst Du auch keine Unterstützung

von Ebay bei Sachmängeln erwarten.

Das dürfte Dir aber doch nicht neu sein.

Bewerte den Nichtsender doch erst einmal negativ.

Dann kann er unter Umständen auch nichts mehr anbieten.

 


@amaracornelia schrieb:

Ein Kauf der nicht mit PayPal bezahlt wurde da es nicht angeboten . Nutzt aber auch nichts da ich noch eine Reklamation laufen habe seit anfang Februar . Bei dem oberen Artikel komme ich gar nicht an den Telefon Suport da ich per Überweisung gezahlt habe . Verkäufer schon 4 mal angeschrieben und keine Reaktion . Verkäufer hat noch einnige Artikel stehen und sie machen nichts um mir zu helfen .


@amaracornelia

 

Du hast nicht an den Kundenservice  geschrieben, sondern einen Beitrag im Hilfeforum veröffentlicht - hier antworten andere Verkäufer / Käufer

 

was ist denn überhaupt Dein Problem?

 

war der Kauf von privat oder einem gewerblichen Anbieter?

 

wie lange ist der Kauf her?

 

! antworten kannst Du hier nicht, nur Deine Eingangsfrage entsprechend ergänzen (oben rechts über dem Textfeld via "Optionen")

@amaracornelia

 

Ich glaube, du hast hier etwas nicht verstanden.

 

Ebay ist eine Verkaufsplattform, die Verträge werden zwischen dem Käufer und Verkäufer geschlossen.

 

Das Bezahlsystem PayPal bietet seinen Kunden einen Käufer- und Verkäuferschutz an.

Ebay beteiligt sich daran, indem jeder Käufer / Verkäufer, der über PayPal zahlt, den Käufer- und Verkäuferschutz in Anspruch nehmen kann.

 

Wer also bei einem Verkäufer kauft, der kein PayPal als Zahlungsmethode anbietet, der geht das Risiko ein, keine Haftung im Problemfall zu haben.

 

Wenn du also keine "Versicherung" "einkaufst", hast du auch keine.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder