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Verkäufer hat ganz offensichtlich Preistreiberrei mit einem zweiten Account betrieben. Was tun?

Ich habe vor kurzem einen Artikel ersteigert, bei dem offensichtlich vonseiten des Verkäufers mit einem zweiten Account mein Höchstgebot ausgelotet wurde und schließlich das letzte Gebot wieder zurück gezogen wurde. Dieses Verhalten habe ich bei mindestens fünf weitern Auktionen desVerkäufers gesehen (soweit noch einsehbar). Es war immer der gleiche Bieter, der das Gebotin die Höhe trieb. Ich habe den Artikel nicht bezahlt, da ich es nicht einsehe den Betrug zu finanzieren. Seitdem ich die Verkäuferin auf ihr Verhalten angesprochen habe,kommt dieser Zeitaccount natürlich nicht mehr zum Einsatz. Wie gehe ich weiter vor? Habe die Frau schon dem Kunden Support gemeldet, aber keine Antwort bekommen. Nun hat der Verkäufer zudem einen Fall eröffnet in dem er mich zur Zahlung auffordert. Erwäge gerade eine Strafanzeige wegen Betruges zu stellen.

 

 

Grüße

 

Ulli

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (5)

Antworten (5)

 

Teile dem "cleveren" Anbieter doch mit,

dass man einen Artkel nicht mehr kaufen bzw. bezahlen muss,

wenn man einmal überboten wurde...

 

Leider passiert sowas hier ständig -

die wenigsten Käufer merken es

und den Betreiber scheint es nicht zu interessieren.


@ullie16 schrieb:

Ich habe vor kurzem einen Artikel ersteigert, bei dem offensichtlich vonseiten des Verkäufers mit einem zweiten Account mein Höchstgebot ausgelotet wurde und schließlich das letzte Gebot wieder zurück gezogen wurde. Dieses Verhalten habe ich bei mindestens fünf weitern Auktionen desVerkäufers gesehen (soweit noch einsehbar). Es war immer der gleiche Bieter, der das Gebotin die Höhe trieb. Ich habe den Artikel nicht bezahlt, da ich es nicht einsehe den Betrug zu finanzieren. Seitdem ich die Verkäuferin auf ihr Verhalten angesprochen habe,kommt dieser Zeitaccount natürlich nicht mehr zum Einsatz. Wie gehe ich weiter vor? Habe die Frau schon dem Kunden Support gemeldet, aber keine Antwort bekommen. Nun hat der Verkäufer zudem einen Fall eröffnet in dem er mich zur Zahlung auffordert. Erwäge gerade eine Strafanzeige wegen Betruges zu stellen.

 

 

Grüße

 

Ulli


Hallo @ullie16 - schreibst Du mir bitte noch in einer privaten Nachricht die Artikelnummer, dann kann ich es mir ansehen.

 

Vielen Dank

 

 

Hallo

 

@ullie16

 

ich habe dir geantwortet.

 

Nicht zu fassen, also bleib cool.

 

Schreib den VK an, teil ihm mit, dass du aufgrund der "berechtigten Gebotsrücknahme " seines Pushers nicht zur Abnahme verpflichtet bist. Verweis auf die Zeilen, die ich dir schon verlinkt habe.

 

Dann verweise ihn darauf, dass er selbst 73 Gebotsrücknahmen im Profil stehen hat und den Ball gaaaanz flach halten soll.

 

 

 

 

@ullie16

 

 

dann tu das. Noch ist in Deutschland niemand wegen Pushens strafrechtlich verurteilt worden.

Deswegen ist es eben auich noch nicht als "strafbar" anzusehen, selbst wenn es ebay grundsätzlich verbietet.

 

Du müsstest den Nachweis bringen, dass der VK mit einem zweiten, auf ihn angemeldeten Account pusht oder auch pushen lässt.

 

Dass du nicht bezahlst, geht natürlich auch GAR nicht ! Nur aufgrund deines Verdachts die Zahlung zu verweigern kann dir ne Menge Ärger bringen.

 

Sag mal die Artikelnummer.

 

Du kannst hier im Hilfeforum nur antworten, indem du die Funktion (Kommentare) nutzt, die in jedem Antwortkasten links unten eingeblendet sind.

 

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#auktion


§ 6 Punkt 5.

5.

Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.


Punkt 7 :
Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.

Anonymous
Nicht anwendbar

ullie16

 

Betrug? Da lacht sich die Polizei ja tot.

 

Du bezahlst doch nicht, dann hast du auch keinen Schaden!

 

Du musst auch nicht bezahlen wenn du einmal überboten wurdest.

 

So steht es in den AGB von Ebay.

 

Gruß

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