27-02-2018 12:35
Hallo.
Habe einen Artikel (162835285331) gekauft und gleich per Überweissung bezahlt.
Der Verkäufer weigert sich die Ware zu versenden, da sein ebay Konto angeblich gehackt worden ist und die Bankverbindung geändert worden ist. Deswegen hat er kein Geld bekommen und ich soll nochmal das Geld jetzt auf anderes Konto überweisen.
Was soll ich jetzt tun?
Grüsse
Eddie
Hallo
Sehr befremdlich..... also ist es sein Artikel, aber nicht sein Konto?
Hast du mal den Empfängernamen des Bankkontos mit dem des ebay-Accounts verglichen?
Sind die identisch, oder nicht?
Dir bleibt dann nur Anzeige gegen den Bankkonto-Inhaber zu erstatten.
Die Artikelnummer lässt sich bei mir nicht aufrufen, ist der Kauf gelöscht worden?
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Nein, niemals auf die alte Adresse, denn die könnte ja schon inaktiv sein @$eddie$
Die Benachrichtigung geht immer an die neue Adresse, die man dann bestätigen muss.
Aber man kann im ebay Konto einstellen, dass man benachrichtigt werden will, sofern sich Password, E-mail-Adresse oder sonstiges Gedöns geändert hat.
@$eddie$
Ich habe Dich so verstanden:
Du hast gekauft,
Du hast die Kaufabwicklung durchlaufen und gezahlt.
Der Kauf war an einem Mittwoch, also werktags.
Dann hast Du mit ihm kommuniziert
und darüber seid Ihr dann darauf gekommen,
dass jemand andere Bankdaten hinterlegt hat.
Er muss den Kauf doch in seinem Account gesehen haben.
Ihr habt dann bezüglich des Kaufs auch kommuniziert.
Dann muss er entweder ganz regulär Nachrichten an sein von ihm noch einsehbares E-Mailpostfach erhalten
haben
oder sich eigentlich wundern,
wenn er im größeren Umfang eben keine Nachrichten mehr bekommt,
obwohl er verkauft hat.
Der Support darf Dir übrigens über Veränderungen an einem anderen Account nichts sagen.
Mal von mir:
Auch meines Wissens nach wird bei Änderungen in den Einstellungen des eBay-Konto zu Bankdaten, aber auch zu geänderten eMail-Adressen von eBay immer eine Nachricht versendet.
Die geht zum einen über die Nachrichten im eBay-Konto direkt, zum anderen an das hinterlegte eMail-Konto.
Bei Änderung der eMail-Adresse wird eine Nachricht an die alte eMail-Adresse gesendet, eine weitere an die neu hinterlegte (bei mir letzmalig im August 2017, selbst beauftragt).
Das in meinen Augen Fragwürdige daran wäre, warum die erforderliche Bestätigung der neuen eMail-Adresse in der Nachricht an eben die neue eMail-Adresse gesendet wird.
Wenn das denn nun die des Hackers ist, klickt er einfach nur auf die Bestätigung, und alles ist fertig.
Ob und wann der Geschädigte dann aufgrund der lapidaren Benachrichtigung "eBay-Hinweis zu geänderter eMail-Adresse" an seine alte, ursprünglich verwendete eMail-Adresse und im eBay-Nachrichtenfenster davon Kenntnis erlangt oder Notiz nimmt, bleibt offen.
Es könnte wohl in bestimmten Konstellationen hilfreich sein, diese Bestätigung auf beiden Mail-Konten durchführen zu müssen. Also über die alte und die neue Mailadresse, denn in den meisten Fällen dürfte die Mailadresse beim Provider nicht mitgehackt sein.
In der Regel sollte bei einem solchen Adress-Wechsel die alte Mailadresse doch noch vorhanden und gültig sein.
@jehtdirnixan
@hasjana
und andere...
Die Spekulationen darüber,
ob das E-Mailpostfach ebenfalls vom Hack betroffen war
oder nicht,
sind doch hier unnötig.
Man kann doch hier zunächst die offen liegenden Fakten betrachten - als da wären:
- Die Änderungen (Entfernung PP als Bezahlmethode und Änderung des Bankkontos)
müssten alle am 30.01. zwischen 21 Uhr 30 und 22 Uhr (grob) stattgefunden haben.
So weisen es die Tabellen zu den Änderungen an den AB aus.
- Bei einigen Artikelbeschreibungen,
die innerhalb dieses bearbeitet wurden,
verschwand PP als Bezahlmethode nicht.
Sie laufen zu Teil seitdem unverändert weiter.
- Diverse Artikelbeschreibungen,
die innerhalb des Zeitraums am 30.01. geändert worden waren,
wurden am 04.02. erneut bearbeitet - u.a. bezüglich der Bezahlmethode.
Das deckt sich auch damit,
dass alle Artikel ab dem 04.02. wieder das PP-Logo aufwiesen.
Wenn also der Verkäufer am 04.02. die Änderungen vorgenommen
und Paypal als Bezahlmethode wieder eingefügt hat,
kann es kaum um die Frage gehen,
ob der TE am 09.02. mit dem Hacker oder dem Verkäufer selbst per Nachricht/E-Mail kommuniziert hat !
Außerdem ist eine Nachfrage wegen der Nichtzahlung durch den Verkäufers hier unangebracht gewesen.
ER hätte seine geprellten Käufer von dem Problem unterrichten müssen.