21-06-2018 22:12
Warum gibt es bei privaten Verkäufern keine Garantie,keine Gewährleistung auf Schadenfreiheit,keine Rücknahme und kein Widerrufsrecht?Das kann man im Einstellungformular einstellen,das es zugesagt wird.Warum verzichtet man bei einigen Angeboten automatisch (Was ich nicht gut finde.Geht das überhaupt?)auf gesetzliche Rechte?
@Anonymous@ schrieb:
Warum gibt es bei privaten Verkäufern keine Garantie,keine Gewährleistung auf Schadenfreiheit,keine Rücknahme und kein Widerrufsrecht?Das kann man im Einstellungformular einstellen,das es zugesagt wird.Warum verzichtet man bei einigen Angeboten automatisch (Was ich nicht gut finde.Geht das überhaupt?)auf gesetzliche Rechte?
Servus @Anonymous
Du wirfst hier aber diverse Begriffe wild in einen Topf.
Eine Garantie gibt in der Regel ein Hersteller.
Die Garantiebedingungen sind oft recht eingeschränkt.
Ein Widerrufsrecht hat man halt nur bei gewerblichen Anbietern,
wenn man Verbraucher ist.
Der Käufer soll einen Artikel damit in etwa so prüfen können,
wie er es im Laden täte,
bevor er sich zum Kauf entschließt.
Eine "Gewährleistung" kann ein privater Anbieter oftmals nicht geben.
Das würde schließlich bedeuten,
dass er ein mind. ein Jahr für einen Schaden an einer gebrauchten Ware einstehen müsste.
Gewerblichen Verkäufern traut man das zu,
weil sie über solche Erfahrungen auch ihren Einkauf steuern
und so manche Unkosten im Rahmen der "Gewährleistung" mit Zulieferer,
Hersteller oder eventuell Versicherung abwickeln können.
Wenn aber ein privater Anbieter die Beschaffenheit einer Ware in seinem Angebot beschreibt,
muss der Artikel diese Beschaffenheit auch haben.
Dass viele Verkäufer meinen,
sie könnten jeden Mist verkaufen,
weil sie schließlich die Rücknahme ausschließen könnten,
sind sie auf einem ähnlichen Holzweg wie Verkäufer,
die zu verschickende Ware lose in einen Karton kloppen
und dann meinen "ist ja versichert".
Servus @Anonymous
Ah, Du warst der mit den Stiefeln und der Größe ?
Nein, natürlich werden nicht alle Verkäufe gleich behandelt.
Gewerbliche Händler haben ihren Handlungsrahmen zunächst im Handelsgesetzbuch.
Ergänzend kommen Teile des BGB hinzu.
Man darf nicht vergessen,
dass beide Gesetzbücher ihre Ursprünge im 19. Jahrhundert haben und immer mal wieder überarbeitet wurden,
wenn sich die Gegebenheiten änderten.
Um es zu vereinfachen:
Bei Kauf von privat an privat geht man davon aus,
dass beide Seiten auf Augenhöhe sind und relativ individuell
einen Vertrag gestalten... also beide bringen sich ein.
Beide sind beim Kaufen und Verkaufen "Laien".
Der Händler hat im Geschäft mit anderen Gewerblichen auch anderere Regeln
zu beachten... weil beide auf Augenhöhe sind.
Verkauft er allerdings an einen Laien oder Verbraucher,
wird der Vertrag in der Regel nicht individuell ausgehandelt,
sondern der Händler legt Rahmenbedingungen fest (AGB, Lieferzeit...)
und der Kunde stimmt zu oder lässt es mit dem Deal.
Das ist in groben Zügen doch auch das Prinzip,
wenn Du in ein Geschäft gehst.
Ebay ist nun nicht so angelegt,
wie das klassische Geschäft zwischen zwei privaten Leuten,
das ewig üblich war: Die Leute stehen sich gegenüber,
der Käufer prüft,
was er kauft.
Aber die Gesetze wurden nicht für die Nutzung von Ebay geschaffen.
Du sagst,
Du könnest es Dir nicht leisten,
Dir unpassende Schuhe zu kaufen und zu behalten.
Du MUSST hier aber nicht kaufen.
Und Du kannst wieder weiterverkaufen,
wenn Du Dich vergriffen haben solltest.
Wenn Du das Rückporto bei Rückversand an den Verkäufer rechnetest,
wäre das ja auch jedes Mal weggeschmissenes Geld.
Bei Kleidung solltest Du auf Artikel mit exakten Maßangaben ausweichen.
Bei Schuhen nützt das wenig.
Dann musst Du es eben lassen
oder die Fehlkäufe selbst wieder einstellen.