02-02-2020 21:48
Die Oberfrechheit dabei ist, dass das Startgebot von 34,- € ergangen ist und sofort danach die Auktion vom Verkäufer beendet worden ist. Der Artikel wurde von mir beobachtet und es wäre von mir zu gegebener Zeit ein höheres Gebot als der Startpreis ergangen.
@r.deckert schrieb:Die Oberfrechheit dabei ist, dass das Startgebot von 34,- € ergangen ist und sofort danach die Auktion vom Verkäufer beendet worden ist. Der Artikel wurde von mir beobachtet und es wäre von mir zu gegebener Zeit ein höheres Gebot als der Startpreis ergangen.
Ein Veräufer darf eine auktion jederzeit mit Verkauf an den Höchstbietenden beenden.
Wenn Du gar nicht geboten hast, dann hast du halt Pech gehabt. "Hätte, könnte, würde" bringt Dir nichts. Du hast nicht geboten, also hast du keiner Ansprüche und der Verkäufer kann mit dem Artikel machen was er will - zumindest was Dich angeht.