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Wo und wie kann ich der Weitergabe meiner personengeb. Daten an Dritte widersprechen (§ 28 BDSG)??

pf111104
Auf Erkundungstour

Die sog. Datenschutzbestimmungen von eBay stehen nach wie vor in rect deutlichem Gegensatz zum dt. Bundesdatenschutzgesetz

(BDSG) - trotz aler (oder gerasde wegen der extrem ausführlichen Formulierungen, die sehr ähnlich den ebenso fragwürdigen Formu-

lierungen von GOOGLE und GOOGLE CHROME sind, werden die personemngebundenen Daten dadurch nämlich gerade NICHT

geschützt.....

 

Der Weitergabe meiner persomengebundenen Daten an IRGENDWELCHE DRITTE - INKLUSIVE sog. Koopertationspartner - 

wird schon hiermit ausdrücklichst widerspruchen gem. § 28, Abs. 4, Satz 2 BDSG.

 

Wer in Deutschland Geschäfte mit Deutschen Bürgern betreibt oder betreiben möchte unterliegt automatisch DEUTSCHEM RECHT

und deutscher Rechtsprechung. Das gilt auch insbesondere für den Datenschutz, insbesondere dann auf jeden Fall, wenn der

Käufer, sich auf das BDSG berufend, ausdrücklich mit einem schriftlichen Widerspruch - wie oben - der Weitergabe sweiner personengebundenen Daten widerspricht.

 

Eine automatische Akzeptanz der sog. "Datenschutzbestimmungen" irgendeines Verkäufers - oder von eBay - durch die Nutzung eines Besrtell- oder Anmeldeformulars ist völlig indiskutabel und gesetzlich nicht zugelassen in Deutschland - das

ist provokatives Unrecht (im dt. Jargon: volkstümlich ausgedrückt: übelste Bauern-Fämgerei...!!).

 

Schon deshalb muß dem schriftlich ausdrücklich widersprochen werden.

 

pf111104                                                                                                                                                       14.07.2014-16:07     

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