14-07-2014 16:06
Die sog. Datenschutzbestimmungen von eBay stehen nach wie vor in rect deutlichem Gegensatz zum dt. Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) - trotz aler (oder gerasde wegen der extrem ausführlichen Formulierungen, die sehr ähnlich den ebenso fragwürdigen Formu-
lierungen von GOOGLE und GOOGLE CHROME sind, werden die personemngebundenen Daten dadurch nämlich gerade NICHT
geschützt.....
Der Weitergabe meiner persomengebundenen Daten an IRGENDWELCHE DRITTE - INKLUSIVE sog. Koopertationspartner -
wird schon hiermit ausdrücklichst widerspruchen gem. § 28, Abs. 4, Satz 2 BDSG.
Wer in Deutschland Geschäfte mit Deutschen Bürgern betreibt oder betreiben möchte unterliegt automatisch DEUTSCHEM RECHT
und deutscher Rechtsprechung. Das gilt auch insbesondere für den Datenschutz, insbesondere dann auf jeden Fall, wenn der
Käufer, sich auf das BDSG berufend, ausdrücklich mit einem schriftlichen Widerspruch - wie oben - der Weitergabe sweiner personengebundenen Daten widerspricht.
Eine automatische Akzeptanz der sog. "Datenschutzbestimmungen" irgendeines Verkäufers - oder von eBay - durch die Nutzung eines Besrtell- oder Anmeldeformulars ist völlig indiskutabel und gesetzlich nicht zugelassen in Deutschland - das
ist provokatives Unrecht (im dt. Jargon: volkstümlich ausgedrückt: übelste Bauern-Fämgerei...!!).
Schon deshalb muß dem schriftlich ausdrücklich widersprochen werden.
pf111104 14.07.2014-16:07