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Zollgebühr nicht erstattet, Käuferschutz

Hallo ich mußte leider vom Käuferschutz gebrauch machen, und das hat an sich super funktioniert!

Der Kaufpreis wurde erstattet, jedoch wurde die Zollgebühr/Versandkosten nicht zurückerstattet. Der Fall ist geschlossen, wie kann ich mit Ebay diesbezüglich Kontakt aufnehmen???

 

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @sommi0204

 

Du kannst schon froh sein das du den Kaufpreis zurück bekommen hast.

 

Oft ist das nicht so.

 

Auch bei Ebay gibt es kein Risikoloses kaufen.

 

Vor allem bei Auslandskäufen.

 

Gruß

Antworten (4)

Antworten (4)

eBay hat damit nichts zu tun.

 

Hier ist dazu Lesestoff :

 

http://zollblog.de/erstattung-von-einfuhrabgaben

 

Rückerstattung von Zollgebühren bei Rücksendung der Ware zum Versandhändler:

  • Beim Versandhandel besteht natürlich die Möglichkeit, dass die gesendete Ware nicht den Ansprüchen des Empfängers (z.B. die Ware ist beschädigt, es wurde nicht die bestellte Ware geliefert etc.) entspricht und deswegen an den Absender zurückgesendet wird. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob die bei der Einfuhr der Ware, abgeführten Zollgebühren und Einfuhrsteuern zurückerstattet werden. Im Zollrecht wird diese Problematik zwar eindeutig geregelt, die Bestimmungen hiezu sind allerdings außerordenlich umfangreich und für den Laien schwer verständlich (siehe z.B. "Verordnung Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex unter europa.eu als pdf-Datei oder Infos über "Zurückweisung der Waren durch den Einführer" unter zoll.de).
    Im Allgemeinen sieht das Zollrecht eine Rückerstattung von Zollgebühren bei Rücksendung in ein Nicht-EU-Land vor, dabei sollte der Rücksender folgendes beachten:
    - Der Empfänger der Rücksendung (also der ursprüngliche Absender) sollte die Rücksendung akzeptieren.
    - Den Zollbehörden muss ein Nachweis über die Rücksendung (z.B. Einlieferungsschein des Postdienstleisters) vorgelegt werden.
    - Dem Antrag auf Rückerstattung von Zollgebühren müssen das "Formular 0223" mit dem Zusatzblatt "Formular 0235" beigefügt sein (diese Formulare können unter formulare-bfinv.de als pdf-Dateien heruntergeladen werden:
    "Formular 0223" | "Formular 0235"
    - Ein Nachweis über die bezahlten Zollgebühren und Einfuhrsteuer ist zu erbringen
    - Falls keine Barauszahlung möglich ist, sollten Sie der zuständigen Zollbehörde Ihre Kontodaten mitteilen
    - Die Frist eines Erstattungsantrag beträgt grundsätzlich 12 Monaten nach Zollanmeldung der eingeführten Ware
    - Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht erstattet, wenn der Antragssteller "zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist", also z.B. Gewerbetreibende. Solche Personen können nur einen Antrag auf Rückerstattung der Zollgebühren stellen.
    "Privat Personen" können dagegen einen Antrag auf Rückerstattung der Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer stellen.
  • Es gibt allerdings auch Gründe warum die Zollbehörde eine Erstattung der Zollgebühren ablehnen kann, z.B. wenn die Ware nachweislich vom Empfänger bzw. Käufer, nach der Einfuhr in die EU, im Gebrauch gewesen war. Ein weiterer Ablehnungsgrund auf Erstattung ist, wenn der Käufer und Verkäufer schon bei der Bestellung von der Schadhaftigkeit der Ware wussten und der Empfänger die Ware wegen Beschädigung zurücksenden will.
  • Der Empfänger von Waren, die gegen die Einfuhrbestimmungen oder Steuergesetze verstoßen, kann selbstverständlich nicht einfach die Annahme der Paketsendung verweigern, um somit einer Strafe wegen Missachtung der Einfuhrbestimmungen, Schmuggelns und / oder Steuerhinterziehung zu entgehen. In solchen Fällen gilt die Redewendung "wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen".

weitere Informationen im Internet:

  • Infos über Posterversand innerhalb der EU unter zoll.de
  • Linkliste der Zollbehörden von EU-Ländern unter europa.eu
  • Informationen über die Einfuhrbestimmungen von tierischen Erzeugnissen im Reiseverkehr und in Kleinsendungen unter zoll.de

@sommi0204

 

handelt es sich um einen Artikel den Du über das GSP bezahlt hast?

 

Dann mal hier - Punkt 12 + 13- weiterlesen:

 

https://pages.ebay.de/shipping/globalshipping/buyer-tnc.html

Guten Abend @sommi0204

 

Im PayPal Käuferschutz enthalten ist die Summe, die du per PayPal an den Verkäufer gezahlt hast. 

PayPal wird also nicht mehr erstatten, als gezahlt wurde.


@sommi0204  schrieb:

Hallo ich mußte leider vom Käuferschutz gebrauch machen, und das hat an sich super funktioniert!

Der Kaufpreis wurde erstattet, jedoch wurde die Zollgebühr/Versandkosten nicht zurückerstattet. Der Fall ist geschlossen, wie kann ich mit Ebay diesbezüglich Kontakt aufnehmen???

 

 


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