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eBay einschalten - wie???

Leider habe ich einen Artikel erhalten, der in mehreren Punkten nicht der Bewschreibung entspricht (o.a. ein 12 Jahre altes Gerät als "neu"). Der Verkäufer ist uneinsichtig und will keine Rückgabe zulassen oder sich sonstwie einigen.

Weil der Verkäufer kein Paypal angeboten hatte, greift der eBay-Käuferschutz nicht.

So konnte ich nur eine "Rückgabeanfrage" stellen, die aber auch keine Einsicht oder Einigung gebracht hat.

Angeblich soll man 10 Werktage nach der Rückgabeanfrage eBay einschalten können. Die sind inzwischen mehr als abgelaufen, aber trotzdem bekomme ich nirgends die Option "eBay einschalten" angeboten. Ich find auch sonst keine Kontaktmögllichkeit zu eBay.

 

Was kann ich tun? Wie bekomme ich eBay dazu, einmal überhaupt auf den Vorgang zu schauen?

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schrieb:

Leider habe ich einen Artikel erhalten, der in mehreren Punkten nicht der Bewschreibung entspricht (o.a. ein 12 Jahre altes Gerät als "neu"). Der Verkäufer ist uneinsichtig und will keine Rückgabe zulassen oder sich sonstwie einigen.

Weil der Verkäufer kein Paypal angeboten hatte, greift der eBay-Käuferschutz nicht.

So konnte ich nur eine "Rückgabeanfrage" stellen, die aber auch keine Einsicht oder Einigung gebracht hat.

Angeblich soll man 10 Werktage nach der Rückgabeanfrage eBay einschalten können. Die sind inzwischen mehr als abgelaufen, aber trotzdem bekomme ich nirgends die Option "eBay einschalten" angeboten. Ich find auch sonst keine Kontaktmögllichkeit zu eBay.

 

Was kann ich tun? Wie bekomme ich eBay dazu, einmal überhaupt auf den Vorgang zu schauen?


Servus @maho_10

 

Mei,

der Ebay Käuferschutz ist eigentlich Paypal-Käuferschutz.

Kein Paypal - kein Käuferschutz.

Wurde Dir schon geschrieben.

Verabschieden musst Du Dich auch von dem Gedanken,

dass Ebay einen Käufer irgendwie unterstützt,

wenn er Ärger oder eine Unstimmigkeit mit einem Verkäufer hat...

 

Du solltest Dich aber auch fragen,

ob der Sachmangel wirklich besteht.

und SO WESENTLICH ist,

dass der verkaufte Artikel nicht zur beschriebenen Nutzung geeignet ist.

 

Der Grundgedanke in Deutschland zum Vertragsschluss ist der,

dass an diesem möglichst lange festgehalten werden soll.

Also kommt Nacherfüllung sozusagen vor Minderung und Rücktritt.

 

Hier gleich mit der Rückgabe zu poltern

und eine negative Bewertung abzugeben,

dürfte nicht hilfreich gewesen sein.

 

Mir verkauft der Herr etwas zu viel Elektrokram.

Vergleich doch mal die Anschrift

mit einem Innenausbauer dort...

das mag die Diskussion etwas verändern.

Ist aber auch irgendwie recht dünnes Eis.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ebay wird dir nicht weiterhelfen können....
Ebay hat keine Anwälte/Gutachter im Haus für Verkäufer / Käufer
In der Artikelbeschreibung stand nicht wie alt das Gerät ist...
"Das Gerät wurde gebraucht", steht im Angebot....
Wenn du Pech hast, kommt es beim Gericht zum Vergleich.....
Evtl kannst Du das Gerät weiter verkaufen...
auch wenn du ein paar Euro verlieren wirst....


schrieb:

Leider habe ich einen Artikel erhalten, der in mehreren Punkten nicht der Bewschreibung entspricht (o.a. ein 12 Jahre altes Gerät als "neu"). Der Verkäufer ist uneinsichtig und will keine Rückgabe zulassen oder sich sonstwie einigen.

Weil der Verkäufer kein Paypal angeboten hatte, greift der eBay-Käuferschutz nicht.

So konnte ich nur eine "Rückgabeanfrage" stellen, die aber auch keine Einsicht oder Einigung gebracht hat.

Angeblich soll man 10 Werktage nach der Rückgabeanfrage eBay einschalten können. Die sind inzwischen mehr als abgelaufen, aber trotzdem bekomme ich nirgends die Option "eBay einschalten" angeboten. Ich find auch sonst keine Kontaktmögllichkeit zu eBay.

 

Was kann ich tun? Wie bekomme ich eBay dazu, einmal überhaupt auf den Vorgang zu schauen?


 

Hallo @maho_10 ,

 

da du per Überweisung bezahlt hast (= kein Käuferschutz) kann und wird Ebay dir nicht helfen.

 

Du mußt selber aktiv werden.

 

Hier findest du Infos zum Thema Sachmangel:

 

→  http://archive.is/LawGq

 

 

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