26-08-2019 15:02
hallo,kann ich als Verkäufer auf eine Bezahlung bestehen??
@buddha68 schrieb:hallo,kann ich als Verkäufer auf eine Bezahlung bestehen??
Servus @buddha68
Das kommt auf diverse Umstände an.
Bei Gebotsrücknahmen in einer Auktion z.B. nicht.
Auch nicht, wenn Du irgendwas Wesentliches an der Artikelbeschreibung ergänzt hättest
und jemand schon vorher geboten hat.
....
Wenn Du schilderst,
um was es geht,
kann man das genauer sagen.
Ich nehme aber an,
es könnte um den zuletzt rot bewerteten Artikel gehen?
https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidsLogin&item=202737199088&rt=nc&_trksid=p2047675.l2564
Da sag ich es mal ganz deutlich:
Das Mehrfachangebot z.B.,
das Du mit Fremdbildern beworben hast,
mit der Minimalbeschreibung ohne weitere Hinweise
dürfte gerade auf IRONIE ON: die neuen Sterne am Käuferhorizont wie ein "Angebot von Ebay" gewirkt haben.
Und die kaufen hier häufig nicht,
die bestellen bei Ebay und haben - da kennen die sich aus - deshalb auch ein Widerrufsrecht. IRONIE OFF.
Nun finde ich die Idee mit dem Widerruf in Deinem speziellen Fall auch gar nicht so verkehrt.
Wenn Du jetzt klagst,
wirst Du nebenbei dann wohl die Hosen runterlassen müssen,
wenn es um die Frage geht,
ob Du wie ein Gewerbetreibender rüberkommst.
Ist es Dir das wert?
Geh zum Anwalt/Gericht......
@buddha68 schrieb:hallo,kann ich als Verkäufer auf eine Bezahlung bestehen??
Dir würde ICH einen Einlauf verpassen das Du nicht mehr gerade sitzen kannst....
Weder als Käufer (Bewertungsrambonette) noch als Verkäufer (Priverbli-de-Luxe!) bist Du akzeptabel:
ist aber nett das Du Dich kostenfrei im Forum präsentiert hast - da findet Dich Familie Abmahnski ratzfatz....
Jein - bei der Menge deiner eingestellten Artikel könnte dir evtl gewerbliches Verkaufen vorgeworfen/nachgewiesen werden.