18-06-2019 19:07
Hallo zusammen, mir hat jemand gesagt: wenn ich eine Sache gekauft habe, und im nachhinein ist es mir doch zu teuer o.ä. - könnte man dies innerhalb 1 Stunde rückgängig machen. Was ist daran ???? Und wie soll es gehen? Freue mich über Eure Antworten LG
Um es mal ganz sachlich auszuarbeiten,
wie auch @excludio es dargestellt hat:
"Mitunter kommt es vor, dass Käufer einen Artikel spontan kaufen und ihre Kaufentscheidung unmittelbar danach bereuen. Für diesen Fall hat der Käufer die Möglichkeit, innerhalb 1 Stunde nach Kauf eine Anfrage an den Verkäufer zu stellen, den Kauf abzubrechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kauf bereits bezahlt wurde oder nicht."
Das bedeutet nichts anderes, dass der Käufer zwar die Möglichkeit hat, eine Anfrage zum Kaufabbruch zu stellen,
der Verkäufer dem jedoch nicht zustimmen muss !!!
Deine Aussagen zur Gebotsrücknahme gehen etwas an der Realität vorbei,
worin die Punkte 2 und drei als überflüssig erachtest: "... wobei 2 dieser Fälle im Grunde überflüssig ist, nämlich Punkt 2 und 3".
"2. Punkt wäre die Beschreibung wurde dahingehend geändert, dass der Artikel nicht mehr dem entspricht, auf welchen geboten wurde - die Beschreibung kann nach einem Gebot nicht mehr geändert werden, sondern nur noch ergänzt
erfolgt die Ergänzung nach meiner Gebotsabgabe, bin ich aber nicht mehr zur Abnahme des Artikel verpflichtet, selbst wenn ich die Auktion gewinnen sollte .."
> Das mag technisch so sein.
Wobei das aber mit Sicherheit nicht jeder Käufer weiß.
Wenn also der Verkäufer einen Artikel falsch beschrieben hat, oder zwischenzeitlich unachtsam mit ihm umgegangen ist,
und dann nicht den Mumm hat, das Angebot nach Gebotslöschung und Anschreiben aller Bieter unter Erklärung des Sachverhaltes zu beenden (Einstellirrtum z.B.)?
Der Verkäufer könnte das Angebot mit den berichtigten Angaben wieder neu einstellen.
(Aber die Angst vor der Strafprovision von eBay und irgendwelchen Abbruchjägern scheint übermächtig zu sein).
Dann würde auch ich als Bieter die Gebotsrücknahme bevorzugen,
bevor ich mich dem zu vermutenden Zeck mit dem Verkäufer aussetzte und eine eventuelle Nichtzahler-Fallbearbeitung mit benötigten Nachweisen abwickelte. Dafür wär mir Zeit und Energie zu schade.
""der 3. Punkt wäre seit neuestem, dass der Verkäufer nicht auf eine Anfrage antwortet"
> Das ist durchaus anders beschrieben:
"... Sie den Verkäufer nicht erreichen können. Sie haben dem Verkäufer z. B. eine E-Mail gesendet und diese kommt als unzustellbar zurück oder Sie haben versucht, den Verkäufer anzurufen und die Telefonnummer funktioniert nicht."
Quelle: https://www.ebay.de/help/buying/bidding/ein-gebot-zurcknehmen?id=4013
Wenn eine eMail als nicht zustellbar zurückkommt, oder eine hinterlegte Telefonnummer schlicht nicht vergeben ist (oder weshalb auch sonst immer sowas "nicht funktioniert"),
dann soll man trotzdem an ein Gebot gebunden sein?
Also sehenden Auges in fake-Angebote hineinrennen oder bei Verkäufern aktiv sein, die nicht mal ihre Kontaktinformationen richtig hinterlegen können oder wollen?
Eher nicht !