Hallo zusammen,
ich bin völlig verzweifelt! Ich habe einen MP3 Player erworben, der defekt war und den ich nach Kontakt mit dem gewerblichen Verkäufer als Warensendung innerhalb seiner Gewährleistungsfrist zurückgesendet habe. Da der Kontak zunächst gut war, und ich es bisher auch so kannte, dass der Verkäufer einen entsprechenden Fall bei Warenrücksendung eröffnet, habe ich bei Ebay selbst keinen Fall aufgemacht.
Nun schreibt mir der Verkäufer, dass er mir meine Zahlung nicht zurückerstatten kann, weil ich mich zunächst an Ebay wenden soll, da er dies sonst nicht beim Finanzamt geltend machen kann.
Hier einmal die letzten Mailverkehre:
Hallo! Wie ich ihnen schon geschrieben habe müssen sie sich an ebay wenden und eine Rückgabe des Artikels veranlassen. Ohne dass sie dies tun kann ich keine Rückzahlung veranlassen und kann es deswegen auch nicht als Rückzahlung verbuchen weil ich keinen Beleg für das Finanzamt habe dass sie den Artikel zurückgegeben haben. Bitte schreiben sie Ebay an dass sie eine Rücknahme bei mir verbuchen, ich selbst kann das leider nicht machen. MfG Alexander
- ah***88
Von: adismiri An: ah***8 Betreff: adismiri hat eine Frage zu Artikelnr. 121111024478 gesendet (Angebotsende am 14.06.13 17:51:35 MESZ) – Mini MP3 Player 4GB mit Display und FM Radio inkl. Zubehörpaket in Grün Sendedatum: 12.08.13 09:10:41 MESZ
Hallo ah**8, Sehr geehrter Herr H, ich verstehe wirklich nicht wo das Problem ist. Ich habe innerhalb der Frist den Player bei Ihnen reklamiert, worauf sie mich gebeten haben Ihnen den Artikel als Warensendung zurückzusenden. Ich habe mich an unsere Absprache gehalten, warum halten Sie sich nicht daran und überweisen mir einfach die 15 Euro? Das Sie mich auf meinen Auslagen sitzen lassen ist wirklich mehr als ungerecht und unprofessionell! Ich bitte Sie jetzt ein letztes Mal mir das Geld auf folgendes Konto zu überweisen -erhalte ich es diese Woche nicht, werden Sie von meinem Anwalt hören! KtoNr. xxxxxxxxxxxx BLZ: 50010517 Inhaber: Viele Grüße
- adismiri
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Was kann ich denn nun tun?
Wie bekomme ich meine Auslagen zurück???
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