Hallo. Habe einen Artikel von Privat gekauft, der stark von beschreibung abweicht. "Leichte Nutzungsspuren aber alles voll funktionsfähig" Gerade das teuerste an der ganzen Geschichte, ist leider nicht voll funktionsfähig sondern nur eingeschränkt nutzbar. Gerät selber hat starke Abnutzungsspuren, definitiv nicht leicht. Nutzbar ist der Artikel aber allerdings. Nur eben eingeschränkt. Leider wurde auch das ganze per Überweisung bezahlt. Habe einen Fall eröffnet und hier wurde mir nach nun 1 Woche endlich vom Verkäufer geantwortet. Ich würde mich des §263 schuldig machen, sollte ich eine Anzeige erstatten wegen Betrug, da ich Ihm als Bewertung "Alles wie beschrieben" gegeben habe. Geld wird keines Rückerstattet, Artikel nicht zurück genommen. Ist es denn wirklich so? Ich meine, ich kaufe mir z.B. per Ebay eine Musik CD mit 32 Liedern drauf, lasse dieser aber auf Lied 18 immer und immer wieder auf Repeat laufen, gebe meine Bewertung ab, da schon 18 Titel gelaufen sind & ab Lied 20 funktioniert die CD nichtmehr. Nehmen wir ein Spiel her, was vll. besser als Beispiel passt. Am besten ein großes. XYZ hat 90 Std. Spielzeit offiziell, ich Spiele 2 Std. und sage es funktioniert. Ab DVD 3 (die vorher nicht getestet werden konnte) funktioniert das Spiel wegen defekt der DVD nichtmehr. Was dann? Dann mache ich mich schuldig wenn ich mein Geld wieder will? Also für so schwachsinnig halte ich das Rechtssystem bestimmt nicht.. Kann mir jemand sagen was ich nun machen soll? P.S Achja, es wurden im Artikel auch bei der Beschreibung die klauseln eingeführt wegen "Da Privatverkauf keine Garantie oder Gewährleistung" (An dieses hält sich der Verkäufer nun konstant, der scheinbar nichtmal ein Privatverkäufer sondern ein Händler ist. Da VK vergessen hat einen Text in der Mail zu löschen)
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