Hallo an alle lieben Helferlein,
habe gestern meine ersteigerten Schuhe bekommen, recht schnell und sie gefallen mir auch. Aber ich konnte sie kaum anprobieren, sie sind zu eng (ich komme gerade so hinein). Da habe ich bermerkt, dass als Größenangabe "6 1/2 H" drinsteht. Solche Schuhe würde ich niemals kaufen, ich brauche "7 H" oder Größe 40,5 H.
Diese "40,5 H" steht in der Überschrift und auch in der Beschreibung. Nun habe ich der Verkäuferin geschrieben, dass sie die Schuhe mit 2fach Versandkosten zurücknehmen soll. In ihrer Antwort unterstellt sie mir, dass die Schuhe nicht gefallen, da die Größenabweichung höchstens 5 mm sei und ausserdem hat sie in diesem Kästchen über der Beschreibung irgendwo "6,5" stehen (das war mir nicht aufgefallen), da hätte ich nachfragen sollen. Sie bietet mir an, den Kaufpreis zu erstatten, sobald ich die Schuhe zurückgesandt habe (Versandkosten also 2mal zu meinen Lasten). Bezahlt per PP.
Ist es nun meine Schuld, wenn die Schuhe nicht passen, weil ich "nur" die Überschrift und genaue Beschreibung gelesen habe, oder soll ich einen "Fall" bei PP melden - würde ich dann auch die Versandkosten zurück bekommen ?
Übrigens: ja, die Schuhe waren mit Kaufpreis € 8,50 recht günstig, aber nun habe ich Geld ausgegeben und eben keine neuen Schuhe für´s Frühjahr, muss mich viel mehr drum kümmern, als ich wollte und soll noch Geld dran lassen (Versandkosten), im Moment sehe ich das nicht ein.
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