Guten Morgen,
auch nach > 1300 ebay Transaktionen passieren einem noch die blöden Sachen.
ich habe von einem PV eine Skihose per „Sofort Kaufen“ (149,- Euro) erworben. Der VK ist zweifelsfrei PV und kein Priverblicher.
In der ArtikelbeZEICHNUNG wird die Hose als "wie Neu" gelistet. In der (knappen 3-Zeilen) Beschreibung dann nur noch, Hersteller und Größe dann noch mal deutlich "Die Hose ist in Top Zustand".
Sonst keinerlei Angaben zum Zustand.
Als ebay Zustanddefintion wurde "Gebraucht" ausgewählt.
Die Hose trifft mit erheblichen Gebrauchsspuren ein, ist schmutzig und "mieft".
Top Zustand ist ja "subjektiv" - wer weiss wie es bei denen daheim aussieht.
Schwerwiegend ist aber, daß die Hose am Gesäß einen Riss von 1,5 cm Länge hat, bei dem versucht wurde, dies dilletantisch zu kleben. Der Riss ist natürlich weiterhin da.
Der VK schreibt (natürlich): "Privatverkauf=Keine Garantie und Rücknahme" (Zitat)
Mein Fazit: Der Zustand hat mit "wie Neu" und "Top Zustand" nichts zu tun.
Mir ist auch klar, daß der VK die Gewährleistung mit der albernen Formulierung nicht richtig ausgeschlossen hat.
Ich weis aber auch vom Lesen hier im Forum, daß das ggf. von manchem Gericht als "Laienfehler" als Ausschluss der Gewährleistung akzeptiert wird.
Dennoch will ich die Hose so natürlich nicht haben.
Den VK habe ich angeschrieben und auch ein Bild geschickt. Das Ganze in sachlichem, korrektem Ton.
Ich habe erklärt, daß ich Kaufpreis und Kosten des Hin- und Rückversands erstattet haben möchte.
Eine Antwort blieb aus. Einen Fall bei ebay habe ich eröffnet, Zahlung war aber ÜW und nicht PP, von dort erwarte also ich wenig.
Heute habe ich den VK angerufen. Er erklärte, daß das mit dem Riss meine Sichtweise ist und er bis zum 12. Feb Zeit hat sich zu äussern (ebay Fall). Ich würde von Ihm hören. Keinerlei Einsicht.
Ich vermute nun, daß es zum "Streit" kommen wird und da hätte ich jetzt gerne Euren Rat.
Was sind die richtigen Schritte und in welcher Reihenfolge:
1) Brief per Einschreiben. Was soll ich fordern? Nachbesserung? Rückzahlung des gesamten Betrags oder zunächst nur der Rücksendekosten?
2) Welche Fristen darf ich setzten? 1 Woche? 14 Tage?
3) Was muss ich tun bevor ich zum Anwalt laufe? (Falls der VK wie erwartet auf stur schaltet)
Danke für Eure Hilfe.
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