Ich bitte um Informationen folgenden Fall betreffend: ich habe bei einem relativ hochpreisigen Artikel vergeblich mitgeboten. Auktionsende ca. 21 Uhr, am folgenden Morgen um 7 Uhr ein "Angebot an unterlegenen Bieter", Laufzeit 24 Std. Wegen Arbeit komme ich erst mittags dazu zu reagieren: "ich bitte Sie um kurze Mitteilung, ob Sie bereit sind, mir 10 Tage Frist zu geben. Ich lebe im Ausland und bin zufällig das WoEnde 29./30.09. und 06./07.10. in Deutschland" (VK hat Rückgabe bei falschen Angeben innerhalb 5 Tagen eingeräumt) und "Ich könnte Ihnen bei Bereitschaft dazu das Geld sofort überweisen und entsprsechend dem Zusendedatum zu dem einen oder anderen Termin nach Beurteilung evtl. eine Rücksendung veranlassen (was ich eigentlich nicht möchte, sonst würde ich ja auch nicht kaufen). Vielleicht ist es möglich, meiner Situation entgegenzukommen, dann schließen wir das Geschäft ab." Antwort von VK: "Warum haben Sie dann geboten, wenn Sie den Ring eh erst in 10 Tagen ansehen können? Leider kann ich nicht so lange warten. Ich habe schon einen anderen Interesenten. Danke, für Ihre Nachricht!" Dieses mail habe ich erst späten Abend gesehen, wie gesagt, cih habe gearbeitet und kann nicht ständig Privatmails checken. Ich antworte: "das Angebot an unterlegene Bieter hat eine Laufzeit bis 26.09.2012 07:04:51 MESZ. Sie haben mir ein rechtlich bindendes Vorkaufsrecht eingeräumt. Infolgedessen möchte ich Sie bitten, mir Ihre Bankverbindung bekannt zu geben. Ich bitte um Zusendung mit Auslieferung zu einem der beiden genannten Daten. Ihnen entsteht dadurch kein Nachteil, da Sie das Geld haben." VK: "dieses Vorkaufsrecht habe ich schon längst ( kurz nachdem ich Ihnen die Mail sendete, heute Nachmittag )wieder gelöscht. Danke, für Ihr Interesse, aber der Ring ist verkauft!" Ich schreibe dem VK, daß ich die Meinung vertrete, daß die Laufzeit des Angebotes noch nicht zu Ende ist und ich ja kaufwillig und -bereit bin. Antwort: "wie gesagt. der ring ist verkauft!!!!!!!". Ich verweise erneut auf meine bereits geäußerte Kaufbereitschaft und erhalte folgende Antwort: "Meine Güte, was verstehen Sie daran nicht?? DER RING IST WEG!!! VERKAUFT!!!!! Wenn es so ist, wie Sie sagen, dann wundert es mich, warum ebay die Option anbietet, das Gebot für unterl Bieter wieder zu beenden????? Wie gesagt...er ist weg. Wenn Sie meinen, mich verklagen zu müssen, dann kann ich es nicht verhindern. Tut mir leid, dass es für sie nicht geklappt hat. Ich hätte auch lieber 5005 euro gehabt, als den geringeren Betrag, den ich nun erhalten habe! Beste Grüße!"
Ist das nun rechtlich korrekt? Oder ist die Situation die, daß ich den Artikel "erstreiten" könnte? Antworten bitte unabhängig von moralischer Bewertung des Verhaltens oder auch der Seriosität dieses "VK", der von sich behauptet, fair zu sein.
Ich habe deswegen mitgeboten, weil ich den Artikel kaufen wollte. Ich bin auch in der Lage, den Artikel zu bezahlen.
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