01-11-2018 17:49
Hallo, Ich habe einen Apple Mac Pro gekauft, wobei ich hinterher festgestellt habe das die oberen Tastaturen nicht funktionieren.
Der Verkäufer hat in der Beschreibung nichts davon erwähnt. Der Verkäufer wurde von mir angeschrieben. Er ist auf mein Vorschlag auf Rückerstattung des Kaufbetrages nicht eingegangen, da er der Meinung ist das er Fotos von der Tastatur eingestellt hat.
Mann kann doch auf dem Fotos nicht feststellen, ob die Tastaturen funktionieren oder?
Wie kann ich jetzt vorgehen?
Danke im Vorraus
m-g*allerlei*
Hallo @m-g*allerlei*
Du kannst auf jeden Fall bei Ebay einen Fall melden.
Artikel entspricht nicht der Beschreibung.
Aber wirklich nutzen tut das nur was wenn du mit Paypal bezahlt hast.
Notfalls (bei Überweisung) musst du Zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen.
Gruß
@m-g*allerlei* schrieb:Hallo, Ich habe einen Apple Mac Pro gekauft, wobei ich hinterher festgestellt habe das die oberen Tastaturen nicht funktionieren.
Der Verkäufer hat in der Beschreibung nichts davon erwähnt. Der Verkäufer wurde von mir angeschrieben. Er ist auf mein Vorschlag auf Rückerstattung des Kaufbetrages nicht eingegangen, da er der Meinung ist das er Fotos von der Tastatur eingestellt hat.
Mann kann doch auf dem Fotos nicht feststellen, ob die Tastaturen funktionieren oder?
Wie kann ich jetzt vorgehen?
Danke im Vorraus
m-g*allerlei*
Servus @m-g*allerlei*
Inzwischen hast Du den VK negativ bewertet.
Solche VK meide ich.
Ein Stammbieter mindestens:
Andersherum klappt das auch:
Die Jacke wurde auch schön wieder eingestellt.
Zum Verlauf.
Beim Versand kann durchaus auch ein Schaden entstanden sein.
Oftmals verpacken die Verkäufer nicht so,
wie sie es tun sollten.
Die Beweislast trägst Du bei Kauf von einem privaten Verkäufer.
Sowohl für die mangelhafte Verpackung als auch für das Bestehen des Mangels
VOR dem Zeitpunkt der Übergabe.
Eine Fallmeldung bei Ebay ist nett.
Mein Eindruck: Weil Ebay das immer gleich vermeintlich zugunsten der VK schließt,
fühlen die sich dann auch noch bestärkt in ihrem Tun... also eher kontraproduktiv.
Eine Rückabwicklung stünde Dir zunächst nach deutschem Recht gar nicht zu,
eine Nacherfüllung schon... ändert aber nichts an der Sache mit der Beweislast.
Würdest Du noch verraten, um welche Reihe es geht ?
Die mit den F-Tasten?
@m-g*allerlei* schrieb:Hallo, Ich habe einen Apple Mac Pro gekauft, wobei ich hinterher festgestellt habe das die oberen Tastaturen nicht funktionieren.
Der Verkäufer hat in der Beschreibung nichts davon erwähnt. Der Verkäufer wurde von mir angeschrieben. Er ist auf mein Vorschlag auf Rückerstattung des Kaufbetrages nicht eingegangen, da er der Meinung ist das er Fotos von der Tastatur eingestellt hat.
Mann kann doch auf dem Fotos nicht feststellen, ob die Tastaturen funktionieren oder?
Wie kann ich jetzt vorgehen?
Danke im Vorraus
m-g*allerlei*
Bei wem hast Du gekauft, bei einem gewerblichen oder einem privaten Verkäufer; Artikelnummer?
Wie hast Du bezahlt, per Überweisung oder per PayPal?
Hallo,
wenn Sie einen fehlerhaften Artikel erhalten haben oder der Artikel von der Beschreibung abweicht, können Sie den Artikel zurückschicken. Wenn Sie von einem gewerblichen Verkäufer gekauft haben, dann ist dieser gesetzlich dazu verpflichtet Rückgaben anzubieten, egal aus welchem Grund Sie einen Artikel zurückgeben möchten. Andere Verkäufer sind auch oft bereit, Rückgaben zu akzeptieren, falls Sie einfach nur Ihre Meinung geändert haben. Private Verkäufer sind jedoch nicht in jedem Fall zu einer Rückname verpflichtet.
Rückerstattungen funktionieren so:
@m-g*allerlei* schrieb:Hallo, Ich habe einen Apple Mac Pro gekauft, wobei ich hinterher festgestellt habe das die oberen Tastaturen nicht funktionieren.
Der Verkäufer hat in der Beschreibung nichts davon erwähnt. Der Verkäufer wurde von mir angeschrieben. Er ist auf mein Vorschlag auf Rückerstattung des Kaufbetrages nicht eingegangen, da er der Meinung ist das er Fotos von der Tastatur eingestellt hat.
Mann kann doch auf dem Fotos nicht feststellen, ob die Tastaturen funktionieren oder?
Wie kann ich jetzt vorgehen?
Danke im Vorraus
m-g*allerlei*
und warum bewertest Du einen Artikel der nachträglich/angeblich Macken aufweisen soll mit:
"Die Ware ist wie beschrieben und kam schnell gut verpackt an." ??
ob einzelne Tasten nicht oder nur eingeschränkt funktionieren merkt man (spätestens) 5 Minuten nach dem Hochfahren.......
selbst wenn Du via PP bezahlt haben solltest: auch PP glaubt nicht mehr alles was die Käufer so erzählen
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es kann sein das PP eine Stellungnahme einer unabhängigen Stelle/ Gutachter sehen möchte.......