abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Artikel defekt - Verweigert Rücknahme - Gewerbe unter dem Deckmantel des privaten Verkaufs ?

Hallo,

 

habe vor einigen Tagen ein gebrauchtes Becker Radio/Navi erworben. Der VK hatte knapp 800 positive Bewertungen. Bot kein Paypal an. Bei den Bewertungen kam für mich jedoch auch normale Überweisung in Frage.

Radio angekommen, ausgepackt und angeschlossen.

Drehregler funktionierten nur sporadisch, das Gerät wollte keine CD einziehen und es befand sich hinten am Gerät eine kleine Delle am Metallgehäuse. Das Radio war wirklich sehr gut verpackt mit viel Luftpolsterfolie und ausreichend großem Karton. Eine Beschädigung während des Versand würde ich definitiv ausschließen, zudem der Karton völlig unbeschädigt war.

 

Dem VK die Mängel SOFORT mitgeteilt und Rückgabe beantragt. (hat der VK in der Artikelbeschreibung ausgeschlossen).

 

VK teilt mit, dass er den Artikel nicht zurück nimmt, weil er es bereits gehabt hat, dass Käufer angeblich an den Radios geschraubt hätten und einzelne Teile von Radios ausgebaut hätten. Dies könne er nicht nachvollziehen. (in meinen Augen unterstellt er mir hiermit indirekt Betrug).

 

Ich schrieb ihm erneut. Mittlerweile funktionierten seltsamerweise die Drehregler völlig normal und bei der 6. CD zog er diese ein. Leider gibt er diese CD nicht mehr her. Genau wie beim Einziehen bzw. den Versuchen macht er seltsame Geräusche beim Versuch diese rauszugeben. Ich teilte ihm mit, dass es sich vor dem Hintergrund unserer beidseitigen guten Bewertungsstandes um ein Mißverständnis handeln müsse.

 

Er Antwortete, dass er dies aus der Ferne nicht beurteilen könne und ich ihm das Gerät zusenden müsse. Er würde dann das Gerät reparieren und evtl. die defekten Teile tauschen.( Er möchte DAS machen, was er mir unterstellt ? An dem Gerät schrauben ? ) Als Rücksendeadresse gab er mir eine offiziell betrieben Oldtimer Werkstatt an, wo ich nach kurzer Recherche feststellen konnte, dass er dort Werstattmeister ist.

Ich teilte ihm mit, dass ich nicht auf ein repariertes Gerät geboten habe und für mich trotz seines Angebotes nur eine Rückgabe in Frage kommt, zudem ich es seltsam finde, dass er mir indirekt unterstellt ich würde an dem Gerät evtl. rumschrauben, ER jedoch der "Schrauber".

Stuzig macht mich zudem, dass in der Bedienungsanleitung ein anderer RadioCode geschrieben ist, wie auf dem Gerät.

Da er viele solcher Geräte bei Ebay verkauft hat (was ich erst im Nachhinein gesehen habe), ein anderer Code in der BDA stand und mir sofort eine Reparatur anbot, vermute ich, dass er evtl. aus defekten Geräten "neue" zusammenbastelt. Sein Angebot der Reparatur zog er mittlerweile zurück, nachdem ich ihm meine Vermutungen schrieb.

Zudem teilte ich ihm mit, dass sich mir aufgrund seinder Ebay Aktivitäten und der immer wieder gleichen/ähnlichen Artikel der Verdacht erhärtet, er würde hier unter dem Deckmantel des privaten Verkaufs gewerblich handeln, und so die Pflichten die damit verbunden wären, versucht zu umgehen.

Ich schrieb, dass ich zu jeder Zeit die absolute Wahrheit gesagt habe, dies von meiner schwerkranken Frau (die seit einigen Monaten zuhause ist ) bezeugt werden kann und ich es nicht akzeptieren kann auf einem defekten Gerät sitzen zu bleiben. Zudem würde ich diesen Fall meinem Anwalt überreichen, sofern er in den kommenden zwei Werktagen einer Rückgabe nicht zustimmen würde. Zudem bin ich nciht abgeneigt das Radio zu dem Becker Vertragspartner für Reparaturen zu schicken und prüfen zu lassen, ob bereits dran geschraubt worden ist.

 

So, sorry für die ausführliche Geschichte. Für diejenigen die sich alles genau durchgelesen haben:

 

Es gibt zwei Varianten, die Zweite Variante tritt ein, wenn die erste keinen Sinn ergibt:

 

Variante 1 :

Ich möchte gern diesen Fall dem Anwalt überreichen. Habe keine Rechtsschutz, bin aber der Meinung im Recht zu sein, insbesondere unter dem Aspekt, dass der Gegenüber gewerblich handelt, sich jedoch um die Pflichten drückt.

Geld vorschießen wäre kein Problem. Die Frage : Bleibe ich auf den Anwaltskosten auch sitzen, wenn sich rausstellt, dass ich im Recht bin ?

Oder gehört hierzu ein Gerichtsverfahren , um die Kosten auf die gegnerische Partei zu übertragen ?

Nur eine Rückgabe des Artikels nutzt ja nichts, wenn ich dafür 500,-€ Anwaltskosten zu zahlen habe...

Weiß jemand wie sowas funktioniert ?

 

Variante 2 (und 3):

Gerät zum Vertragshändlier schicken, reparieren lassen und als repariert mit Rechnungsbeleg bei Ebay verkaufen (wird wohl ebenfalls ordentlich Verlust gemacht - ist jedoch ehrlich und kein seltsamer Quatsch)

Variante 3 : Gerät mit defektem CD Laufwerk bei Ebay einstellen.

 

Variante 2 und 3 kommen nur in Frage, wenn der Rechtsweg wirklich sinnlos erscheint.

 

Freue mich über Antworten und Erfahrungen von Euch

 

Viele Grüße

Graciousqeen

 

 

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (0)

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder