18-07-2019 09:18 - bearbeitet 18-07-2019 09:19
Hallo zusammen.
Ich habe nun einen Fall gehabt, dass ich ein Spiel gekauft habe. Der Verkäufer hat das Spiel auch versendet, als Einschreiben, zumindenst gibt es eine Sendungsnummer.
Aus dieser Sendungsnummer geht nicht heraus, an welche Adresse er das Spiel gesendet hat. Laut Sendungsnummer wurde das Spiel auch zugestellt. Ich habe aber nichts erhalten.
Vom Verkäufer erhalte ich auch keine Hilfe.
Nun hat der eBay Kundenservice den Fall zu Gunsten des Verkäufers entschieden.
Ich finde dies eine Frechheit. Kann ich dagegen noch etwas unternehmen?
Hey @mimimi84
Versandangabe war Brief und nicht Einchreiben. Hattet ihr euch hinterher drauf geeinigt oder wie?
Der Verkäufer muss einen Nachforschungsantrag stellen, es muss ja wohl möglich sein nachzuforschen, WER da unterschrieben hat. Wenn es ein Einwurfseinschreiben war dokumentiert der Zusteller den Einwurf und unterchreibt.
Wenn das Teil natürlich aus deinem Briefkasten entwendet wurde, hast du schlechte Karten.
Du kannst aber immer gegen eine Fallentscheidung Einspruch einlegen.
Einspruch habe ich dagegen schon eingelegt.
Auf den Versand per Einschreiben haben wir uns nicht geeinigt. Aber er kann ja Versenden wie er will. Hilfe bietet er mir nicht an sondern sagt mir, dass ich mich darum kümmen soll.
Naja ich werde dann wohl die Entscheidung von eBay abwarten müssen.
Vielen Dank erstmal.
Nein, er kann nicht versenden, wie er will. @mimimi84
Er hat zum einen PP angegeben, dann muss er sendungsverfolgt verschicken und die Zustellung nachweisen. Neueste PP AGB.
Und andererseits hat er gefälligst SO zu versenden, wie er angegeben hat. Die Versandart ist schliesslich Vertragsbestandteil der auch zu erfüllen gilt.
Wenn PayPal vom Zahlungsempfänger weitere Nachweise oder Belege über den Versand beziehungsweise die Bereitstellung einer Dienstleistung fordert, um einen Konfliktfall zu bearbeiten, so muss der Zahlungsempfänger diese zeitnah bereitstellen. Ein solcher Nachweis kann unter anderem eine Online-Trackingnummer oder sonstiger Versandnachweis eines Versandunternehmens sein, der auf der PayPal-Website hochgeladen werden kann.
Wenn PayPal anhand der Online-Trackingnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, reicht die Vorlage einer Online-Trackingnummer nicht als Versandbeleg aus.Ein geeigneter Nachweis im Sinne dieser Verkäuferschutzrichtlinie muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
4.2.1. Anforderungen an geeignete Nachweise für unautorisierte Zahlungen und nicht erhaltene Artikel
Verkäuferschutz für unautorisierte Zahlungen
Verkäuferschutz nicht erhaltene Artikel (INR)
Anforderung an geeigneten Nachweise
Für Dienstleistungen und immaterielle Güter: Zustellnachweis
Für alle anderen Transaktionen Versandbeleg (mindestens) oder Zustellnachweis
Zustellnachweis
Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch versichern, dass die Versandbelege die vorgenannten Voraussetzungen im Einzelfall auch tatsächlich erfüllen.
Der Name des Empfängers muss in allen Fällen mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.
4.2.3. Anforderungen an Zustellnachweis
Ein Zustellnachweis für materielle Güter kann auch online bereitgestellt werden und muss sowohl
enthalten.
Ein Zustellnachweis für immaterielle Güter und Dienstleistungen ist jeder nach Ansicht von PayPal geeignete Nachweis für die erfolgte Zustellung beziehungsweise Ausführung, der mindestens die folgenden Informationen enthält: