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Bescheinigung nach §22 UStG und USt-ID eintragen?

Hallo!

 

Kann mir  jemand sagen, ob auch ein "Kleingewerbe" nach §19 diese Bescheinigung beantragen muss?

Ich vermute mal ja, da es ja einfach auch um die steuerliche Erfassung geht.

 

Aber wie sieht es mit der USt-ID aus?

In der Info Nachricht von Ebay kommt es so rüber, als wenn jetzt generell eine USt-ID eingetragen werden soll.

Die hat und braucht ein Gewerbetreibender, der keine USt ausweisen muss ja in der Regel nicht.

 

Ich habe hier zwar schon in einer ähnlichen Frage gelesen, dass man sie besser wg. der USt auf die Ebaygebühren hätte,

aber dieser Nachteil ist ja allgemein so für "Kleingewerbe", dafür muss man ja auch keine Voranmeldung machen.

Und für mich macht es zB. zur Zeit wirklich keinen Sinn, da ich im besten Fall ein Minigewerbe betreibe.

 

Deshalb würde ich gerne wissen, ob man nach Oktober auf Ebay ohne USt-ID überhaupt noch verkaufen kann?

Wird leider nirgendwo so richtig darauf eingegangen. Liest sich so, als wenn man eine eintragen müsse...

 

LG

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Hallo @perfect-style-ps

 

 

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