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Gebotsrückname

Hallo! Ich habe eben einen Verkäufer angeschrieben und um die Rückname meines Gebotes gebeten. Er me8, ich müsse Ebay kontaktieren. Wie geht das nun weiter?
Liebe Grüße, Nicole
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@wanja_1  schrieb:
Hallo! Ich habe eben einen Verkäufer angeschrieben und um die Rückname meines Gebotes gebeten. Er me8, ich müsse Ebay kontaktieren. Wie geht das nun weiter?
Liebe Grüße, Nicole

Moin @wanja_1 

 

Die Lage sieht so aus!

Grundsätzlich sind alle Gebote bei eBay verbindlich. Bevor Sie ein Gebot für einen Artikel abgeben, sollten Sie sich auf jeden Fall die Artikelbeschreibung aufmerksam durchlesen und das Bewertungsprofil des Verkäufers ansehen. Klären Sie im Vorfeld mit dem Verkäufer alle Fragen, die Sie zu einem Artikel haben.

Die Rücknahme eines Gebots ist nach § 6 Abs. 7 der eBay-AGB nur zulässig, wenn Sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie sich von einer verbindlichen Willenserklärung (wie der Abgabe eines Gebots oder dem Betätigen der Sofort-Kaufen-Schaltfläche) dann wieder lösen, wenn ein so genannter Anfechtungsgrund dafür vorliegt.

Ein Anfechtungsgrund liegt vor, wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befanden oder zur Abgabe der Erklärung durch eine arglistige Täuschung veranlasst wurden.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder