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Käufer zahlt nicht - eBay tut auch nichts!

Guten Abend,

 

geht es nur mir so, oder kommt es anderen auch so vor, dass eBay immer weniger zum Schutz seiner ehrlichen Kunden tut? Ich hatte im letzten Monat gleich zwei Fälle, wo irgendwelche Spaßvögel meine Artikel ersteigerten und dann nicht bezahlten. Ich habe jeweils einen Fall bei eBay eröffnet, aber außer dem vermeintlichen Käufer eine Erinnerung zu schicken, macht eBay gar nix! Das einzige was ich tun kann, ist eine Rückerstattung der Provision zu verlangen, aber dem Spaßbieter drohen anscheinend keinerlei Konsequenzen. Sorry, aber das hat für mich nichts mit Schutz seiner Kunden zu tun. Inzwischen stellt eBay nur noch die Plattform bereit, aber ansonsten ist man auf sich alleine gestellt. Anderes Beispiel: meine Tochter hat einen Artikel gekauft und zurück geschickt. Leider zu spät und ohne vorher die Rücksendung beim (gewerblichen) Verkäufer zu beantragen. Eigentlich ihre eigene Schuld, aber nun ist der Fall so, dass der Händler das Geld UND die Ware hat. Das kann doch nicht sein! Und eBay, der Händler sowie PayPal schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu und keiner tut etwas! Ganz ehrlich, ich habe inzwischen echt die Schnauze voll von dieser Plattform! Ja, ich weiß, es wird keiner gezwungen bei eBay zu kaufen oder verkaufen, aber leider hat diese Firma ja fast schon ein Monopol. Ich finde, für ziemlich happige 10% Provision, kann ich etwas mehr Service und vor allem Hilfe wenns drauf ankommt erwarten!

 

 

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@viparima 

 

Ebay ist kein Inkasso-Unternehmen. Die dürfen weder Verkäufern helfen, das Geld von Käufern zu bekommen, noch umgekehrt.

 

Wenn Du Dein Geld als Verkäufer haben möchtest, dann musst Du selbst tätig werden: Anwalt nehmen und beim Käufer einklagen.

 

Wenn Deine Tochter ihr Geld vom Verkäufer wiederhaben will, dann muss sie auch selbst tätig werden: Anwalt nehmen und einklagen. Wobei es in dem Fall auch sein kann, dass sie dem Verkäufer nur die erneuten Versandkossten zahlen muss, um ihren Artikel zurückzubekommen, weil die Widerrufsfrist abgelaufen war und der Verkäufer den Artikel gar nicht zurück nehmen muss. Er muss ihn aber auch nicht auf seine Kosten erneut versenden.

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