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Mängelquote bei Sonderanfertigungen

Hallo, 

 

die Frage ist einfach: wir bieten Sonderanfertigungen an und versenden bevor wir die Produkte anfertigen entsprechende graphische Entwürfe. 

 

Im Idealfall bestätigt uns der Käufer natürlich zeitnah den gesendeten Entwurf, nun kommt es aber oft zu Verzögerungen und auch zu Käufern die garnicht Antworten. 

 

Im Fall der Verzögerung wird uns die späte Versandzeit als Mangel hingestellt - für die können wir aber nichts.

Im zweiten Fall brechen wir eben den Kauf ab und erstatten den Kaufbetrag zurück, die einzige Auswahlmöglichkeit die wir hier haben ist "Artikel kann nicht geliefert werden". 

 

Wie sich herausstellt ist das ganze wohl sehr schlecht für den Servicestatus. 

 

Gibt es eine Möglichkeit den Servicestatus in so einem Fall zurücksetzen zu lassen? Andernfalls sehe ich da nämlich nur die Möglichkeit den Verkauf bei eBay einzustellen - so viel ist es ja nicht und Alternativen sind reichlich vorhanden. 

 

Viele Grüße

Chris - blitzgravur_shop

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Hallo @blitzgravur_shop

 


@blitzgravur_shop  schrieb:

Hallo, 

 

die Frage ist einfach: wir bieten Sonderanfertigungen an und versenden bevor wir die Produkte anfertigen entsprechende graphische Entwürfe. 

 

Im Idealfall bestätigt uns der Käufer natürlich zeitnah den gesendeten Entwurf, nun kommt es aber oft zu Verzögerungen und auch zu Käufern die garnicht Antworten. 

 

Im Fall der Verzögerung wird uns die späte Versandzeit als Mangel hingestellt - für die können wir aber nichts.

Im zweiten Fall brechen wir eben den Kauf ab und erstatten den Kaufbetrag zurück, die einzige Auswahlmöglichkeit die wir hier haben ist "Artikel kann nicht geliefert werden". 

 

Wie sich herausstellt ist das ganze wohl sehr schlecht für den Servicestatus. 

 

Gibt es eine Möglichkeit den Servicestatus in so einem Fall zurücksetzen zu lassen? Andernfalls sehe ich da nämlich nur die Möglichkeit den Verkauf bei eBay einzustellen - so viel ist es ja nicht und Alternativen sind reichlich vorhanden. 

 

Viele Grüße

Chris - blitzgravur_shop


dann tu dir keinen Zwang an.....

 

berücksichtige dann aber auch erst einmal, das du deine rechtlichen Angaben, zumindest dort rechtskonform aufführst

 

der Hinweis des Kleinunternehmens, allein in den AGB ist nicht zulässig

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