18-09-2017 14:25
Hallo,
habe bei ebay ein 33 Jahre altes Tonbandgerät verkauft.
Dieses wurde vor Versand von einem CLAVIS Mitarbeiter überprüft und als voll funktionsfähig eingestuft.
Habe das Gerät+über 20 Tonbänder-die ich mir nichtmal angesehen habe- und ein Überspielkabel als Dreingabe per Hermes versendet.
Nach 3 Tagen kam dann eine Mitteilung des Käufers, das das Gerät am Bandende nicht abschaltet,daher defekt ist und einige der über 30 Jahre alten Bänder an den Enden zerknittert sind.
Deshalb fordert Er eine Rücknahme.
Weiterhin drohte Er mir SOFORT mit Anwalt und Anzeige wegen Betrug-ansich schon lächerlich.
Problem ist einfach, das ich zwar...KEINE RÜCKNAHME... in die Artikelbeschreibung eingesetzt habe aber den berühmten Haken nicht raus genommen habe.
Als Verkäufer hat man ja leider bei ebay nicht mal die Möglichkeit einen solchen Käufer negativ zu bewerten geschweige denn die Rückgabe zu verweigern-im
Gegenteil-
Als Verkäufer kannste nicht mal was über ebay tun wenn der Käufer das Gerät unsachgemäß behandelt und kaputt gemacht hat.
Bleibt also nur wieder Geld für die Rücksendung und Geld für Clavis wegen einer Überprüfung des Gerätes zu zahlen.
DANKE EBAY
@billy1264 schrieb:Hallo,
habe bei ebay ein 33 Jahre altes Tonbandgerät verkauft.
Dieses wurde vor Versand von einem CLAVIS Mitarbeiter überprüft und als voll funktionsfähig eingestuft.
Habe das Gerät+über 20 Tonbänder-die ich mir nichtmal angesehen habe- und ein Überspielkabel als Dreingabe per Hermes versendet.
Nach 3 Tagen kam dann eine Mitteilung des Käufers, das das Gerät am Bandende nicht abschaltet,daher defekt ist und einige der über 30 Jahre alten Bänder an den Enden zerknittert sind.
Deshalb fordert Er eine Rücknahme.
Weiterhin drohte Er mir SOFORT mit Anwalt und Anzeige wegen Betrug-ansich schon lächerlich.
Problem ist einfach, das ich zwar...KEINE RÜCKNAHME... in die Artikelbeschreibung eingesetzt habe aber den berühmten Haken nicht raus genommen habe.
Als Verkäufer hat man ja leider bei ebay nicht mal die Möglichkeit einen solchen Käufer negativ zu bewerten geschweige denn die Rückgabe zu verweigern-im
Gegenteil-
Als Verkäufer kannste nicht mal was über ebay tun wenn der Käufer das Gerät unsachgemäß behandelt und kaputt gemacht hat.
Bleibt also nur wieder Geld für die Rücksendung und Geld für Clavis wegen einer Überprüfung des Gerätes zu zahlen.
DANKE EBAY
wer Pay Pal anbietet weiß über den Käuferschutz Bescheid
er hat ja schließlich die komplette AGB gelesen
und Pay Pal beauftragt, alles in seinem Namen zu erledigen...
ich kann Dir nur raten
nimm es zurück
überweise zunächst die Rücksendungskosten
und nach Prüfung des Gerätes über PP die gesamten Auktionskosten inkl. Versandkosten
dann bekommst du wenigstens keinen Mangeleintrag...
es kann ja auch an unzureichender Verpackung gelegen haben..