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Stückzahl - Verkaufslimit

Hallo an die Community,

 

ich habe einen Artikel eingestellt zum Verkauf, von dem ich gerne 50 Stück angegeben hätte.

Nur geht das nicht, weil dort oben immer in rot steht: ...nicht möglich, da mein Verkaufslimit in dieser Kategorie erreicht wurde.

DAS KANN NICHT sein, weil es mein 2. Artikel war!!

Und beim Verkäufer-Cockpit steht: ich habe noch 4950 euro oder so offen und 98 Artikel frei????

 

Also warum darf ich meine Stückzahl nicht erhöhen?

 

Schöne Grüße

henry

Gesamtes Thema betrachten

@healing.herb.4us

 

Du solltest Dein Angebot ganz schnell beenden, anstatt noch mehr davon einstellen zu wollen.

 

Zunächst mal ist Dein Handel nicht privat, sondern gewerblich. (Du stellst was zum Verkauf her)

Hast du eine Genehmigung für die Herstellung, Verarbeitung und den Internet-Vertrieb von Heilkräutern?

Hast Du eine behördliche Zulassung für Deine selbst hergestellten Produkte?

Möchtest Du gern für gesundheitliche Schäden haften, die ggf. durch Deine Produkte entstehen? (Auch wenn du in Deine Beschreibung reinschreibst, dass Du nicht haften würdest - das kannst du vergessen. Du stellst das Zeug her und verkaufst es - ohne steuern zu können, wer sich das kauft. Wenn da was passiert, dann bist Du dran.)

 

Das hier finde ich besonders lustig:

"Mit dem Kauf bestätigst du deine Volljährigkeit!"

 

Wie willst du eigentlich verhindern, dass ein Fünfzehnjähriger sich das Zeug reinzieht, wenn du per unversichertem Brief verschickst?

 

Erst Recht, wenn das in der Artikelbeschreibung steht:

"Die Wirkung kommt ähnlich dem Opium gleich, wenn doch erheblich SUBTILER!

Es kommt sehr genau darauf an, wie man sich darauf einlässt und welche Mengen man nimmt!

Exakte Gebrauchsmengen gebe ich hier bewusst nicht an, finden sich aber genügend im Internet.


BITTE INFORMIERT EUCH ÜBER DIE DOSIERUNG !!"
 
Das lockt doch experimentierfreundige Teenies geradezu an.
 
Zudem verstößt Du gegen die Ebay-Grundsätzte, indem Du Deine Mail-Adresse im Angebot veröffentlichst.
 
Wenn du hier Dein selbstgemachtes Käuferzeugs verkaufen willst, dann solltest Du Dich erst mal über die gesetzlichen Grundlagen schlau machen und alles in rechtlich sowie gesundheitlich saubere Bahnen bringen, bevor Du das hier anbietest. Nur weil die Pflanzen in Deinem privaten Garten wachsen, ist Dein Vorhaben noch lange nicht privater Natur.
Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder