"Er hat den Artikel ja bekommen, streitet es einfach ab!"
DEIN Problem ist, dass nicht der Käufer beweisen muss, dass er nichts erhalten habt.
DU als Verkäufer musst den Versand glaubhaft darlegen können.
Das kannst du nicht.
"Die Antworten hier kann man auch in die Tonne drücken........ "
Sorry, dass keiner geschrieben hat, was du gerne gelesen hättest, aber die Lage spricht nun mal gegen dich.
Die Diskussion ist eh brotlos, da du die Frist versäumt hast.
Das Leben kann schon hart sein
@lea22lea