23-10-2018 09:37
Früher widersprach es den ebay-Richtlinien, paypal-Gebühren auf den Käufer abzuwälzen. Gilt das immer noch? Ich erhalte vermehrt Rechnungen, in denen über den Kauspreis plus Porto hinaus bei paypal-Zahlung ein Zuschlag erehoben wird.
hotzel schrieb:Früher widersprach es den ebay-Richtlinien, paypal-Gebühren auf den Käufer abzuwälzen. Gilt das immer noch? Ich erhalte vermehrt Rechnungen, in denen über den Kauspreis plus Porto hinaus bei paypal-Zahlung ein Zuschlag erehoben wird.
"früher" war es vollkommen üblich, die Gebühren an den Käufer weiterzugeben - bis eBay dem ein Riegel vorgeschoben hat
bei einem späteren "früher" war es dann laut eBay-Grundsätzen verboten, die PP-Gebühren und eBay-Gebühren an den Käufer weiterzugeben, laut PP-AGB war es allerdings weiter erlaubt
seit einiger Zeit hat es auch PP in den AGB verankert, dass der Zahlungsempfänger die Kosten nicht weitergeben darf
nichtsdestotrotz kann ein Verkäufer durchaus in seinen Angeboten schreiben, dass der Käufer die Gebühren zu zahlen hat, und sollte das Angebot nicht gelöscht werden, kommt bei einem Verkauf ein entsprechender Vertrag mit allen Bestandteilen zustande, sodass der Käufer durchaus diese Kosten zahlen muss