28-09-2015 18:34 - bearbeitet 28-09-2015 19:41
Sorry für Mehrfachpost, so wie jetzt war das eigentlich geplant. Portal oder ich haben da etwas umformatiert.
1. Anfrage:
Hallo,
kann ich den Ebay Käuferschutz auch schriftlich beantragen.
Ich habe immer gerne etwas schriftlich, besonders dann wenn mir Ware nicht zugeschickt wird,
aber die gleiche Ware trotzdem mehrmals verkauft wird. Zahlung per PayPal
Mich würden auch die Telefonkosten zur Ebay-Hilfe interessieren.
Grüße
Falko M.
2. Anfrage:
Hallo,
ich drehe mich da total im Kreis, trotz oder gerade wegen dem bekommenen Link.
Sehr früh habe ich schon einen Fall dazu eröffnet.
Bis heute sollte ich auf Reaktion des Verkäufers warten. - Diese blieb aus.
Mir fehlt das Konkrete weiterkommen,
wenn der Käuferschutz genutzt werden soll.
Ich komme immer nur bis Ebay anrufen oder Community kontaktieren.
Am liebsten wäre mir der Link zu:
"eBay einschalten, wenn Sie unzufrieden sind
Hat der Verkäufer nach 10 Tagen das Problem nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst, können Sie eBay einschalten."
Da bin ich sinngemäß und komme nicht weiter.
Gruß Falko M.