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Käuferschutz

Hallo und guten Morgen,

weiß jemand ob Paypal oder andere Möglichkeiten Käuferschutz zu bieten generell bei Ebay verpflichtend wird? Die Frage hat folgenden Hintergrung. Ich habe einen Artikel, per Überweisung, gekauft und den Artikel nicht bekommen. Keine Reaktion vom Verkäufer und Ebay sagt es wäre Pech! Ich bin der Meinung dass Paypal oder ähnliche Möglichkeiten Käuferschutz zu haben, verpflichtend sein sollte. Sowas ähnliches sagte man mir auch bei Ebay. Weiß jemand dazu etwas?

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mape111  schrieb:

Hallo und guten Morgen,

weiß jemand ob Paypal oder andere Möglichkeiten Käuferschutz zu bieten generell bei Ebay verpflichtend wird? Die Frage hat folgenden Hintergrung. Ich habe einen Artikel, per Überweisung, gekauft und den Artikel nicht bekommen. Keine Reaktion vom Verkäufer und Ebay sagt es wäre Pech! Ich bin der Meinung dass Paypal oder ähnliche Möglichkeiten Käuferschutz zu haben, verpflichtend sein sollte. Sowas ähnliches sagte man mir auch bei Ebay. Weiß jemand dazu etwas?


@mape111 

 

jeder ehrliche Verkäufer tut gut daran, PayPal nicht anzubieten - und zwar aus dem Grund, da es genügend KÄUFER gibt, die den Käuferschutz missbrauchen

 

wenn eBay die Abwicklung via Adyen hier einführt und das Geld erst freigibt, wenn der Käufer bestätigt, dass alles in Ordnung ist, werde ich hier nichts mehr anbieten - zumal man dafür aller Wahrscheinlichkeit nach auch Gebühren zahlen muss

 

apropos Gebühren: wenn die Verkäufer die Gebühren von PayPal auf die Käufer umlegen dürften, wären diverse Käufer nicht mehr bereit, darüber zu zahlen

 

apropos 2.: jeder Verkäufer sollte selbstverständlich in eigenem Intersse sowohl bei PP-Zahlungen als auch bei der Abwicklung via Adyen ausschließlich sendungsverfolgt - also per Einschreiben oder Paket - verschicken ... ach ja, stimmt ja: das ist vielen Käufern zu teuer ...

 

nochwas: laut BGB trägt der Käufer bei Kauf von privat das Versandrisiko - daran ändert auch die Zahlung via PayPal oder dann Adyen nichts

 

es wurde durchaus schon von Gerichten entschieden, dass, wenn dem privaten Verkäufer das Geld wieder abgezogen wird, weil der Käufer einen nichterhaltenen Artikel meldet, der Verkäufer das Geld dann wieder vom Käufer einklagen kann

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