07-02-2013 17:09
Hallo Leute,
brauche eure Hilfe...
ich habe ein Angebot über einen I Phone 36 Stunden vor Ende abgebrochen, weil ich es verloren habe, mit dem Verweis"Artikelsteht nicht mehr zur Verfügung". Ich wußte jedoch nicht das man dies dem Höchstbietenden nochmals extra mitteilen muss. Eigentlich ist das doch für Ihn auch ersichtlich, oder? Bekommt er dann nicht automatisch eine Info, das abgebrochen wurde?
Jedenfalls meldet der Höchstbietende sich jetzt nach 17 Tagen(war wohl zur Kur) und droht mit dem Anwalt. Wie seht Ihr die Sache, wie soll ich vorgehen? Oh man, das bereitet mir mittlerweile schlaflose Nächte. Lohnt sich da der Gang zum Anwalt(ohne Rechtsschutz) oder muss ich Ihm jetzt ein neues I Phone 4S kaufen? Ist das OK das er sich erst nach 17 Tagen meldet, oder gibt es da auch eine Frist die er hätte einhalten müssen?
Im Voraus schon mal Danke für die Antworten
Hallo, das sich das " verloren " nach einer Ausrede anhört, ist dir schon klar? Oder hast du eine Verlustanzeige aufgegeben?
Dein K hat durch seinen Kuraufenthalt doch eine glaubwürdigen Beweis, das er sich nicht eher melden konnte. Er liegt doch bei 17 Tagen noch im Rahmen.
Du versuchst jetzt krampfhaft, deinen Fehler dem K unterzuschieben.
Dann wirst du ihm wohl ein gleichwertiges Iphone besorgen müßen.Oder dein K besorgt sich dieses und du trägst die Kosten.
Kann mich bazi und kogo nur anschließen.
Einen Artikel, der zum Verkauf steht, behandelt man wie ein rohes Ei und trägt es nicht mit sich herum.
Da wird dir auch ein Anwalt nichts anderes sagen.
LG ete210