07-02-2013 17:09
Hallo Leute,
brauche eure Hilfe...
ich habe ein Angebot über einen I Phone 36 Stunden vor Ende abgebrochen, weil ich es verloren habe, mit dem Verweis"Artikelsteht nicht mehr zur Verfügung". Ich wußte jedoch nicht das man dies dem Höchstbietenden nochmals extra mitteilen muss. Eigentlich ist das doch für Ihn auch ersichtlich, oder? Bekommt er dann nicht automatisch eine Info, das abgebrochen wurde?
Jedenfalls meldet der Höchstbietende sich jetzt nach 17 Tagen(war wohl zur Kur) und droht mit dem Anwalt. Wie seht Ihr die Sache, wie soll ich vorgehen? Oh man, das bereitet mir mittlerweile schlaflose Nächte. Lohnt sich da der Gang zum Anwalt(ohne Rechtsschutz) oder muss ich Ihm jetzt ein neues I Phone 4S kaufen? Ist das OK das er sich erst nach 17 Tagen meldet, oder gibt es da auch eine Frist die er hätte einhalten müssen?
Im Voraus schon mal Danke für die Antworten
Wenn Du das tatsächlich verloren hast ist Dein beenden in Ordnung.
Kann aber sein daß der Richter (falls der Käufer Dich wirlich verklagt) einen Nachweis haben will.
Eine Anzeigte irgendwelcher Art gehört eher nicht dazu. Ee gibt in Deutschland keine Anzeigenpflicht.
Abgehshen davon,was will man Anzeigen wenn man was verloren hat?