am 15-05-2016 08:57 - zuletzt bearbeitet am 15-05-2016 15:02 von kh-silke
Hallo an Alle!
Ich habe auf ein Festpreisangebot eine Nachricht vom user erhalten, daß er mir einen bestimmten Betrag dafür bietet. Ich habe das abgelehnt, da es sich erstens um eine Geschäftsanbahnung außerhalb ebays handelte (was nicht Rechtskonform ist), und das Angebot definitiv eine Festpreisangebot war und auch keine Preisangebote erwünscht waren.
Daraufhin wurde ich von dem User massiv beleidigt. Ich habe ihm dann geschrieben, daß das nach dem geltenden Recht eine Beleidigung ist, die auch mit Gefängis und / oder Geldstrafen geahndet wird. Aber ich habe ihm auch noch die Gelegenheit gegeben, sich dafür zu entschuldigen. Das hat er aber nicht getan.
Ebay ist hierbei leider nicht sehr komunikativ. Es werden zwar für alles und nichts Hilfen und Schnickschnack angeboten, aber letztendlich steht der Benutzer ohne Rückhalt da.
Nun meine Frage: Wie kann ich die Rausgabe der Adresse des Users bei ebay erwirken, damit ich den Kerl anzeigen und verklagen kann?
Danke im Voraus für Infos dazu.
Gruß
GR
MoinGR,
hast du denn auch freundlich geantwortet als er dich gefragt hat, ob er den Artikel von dir kaufen kann? Ist ja nichts anstößiges.
Oder hast du Ihn schnippisch wissen lassen was du davon hälst?
lieben Gruß
versuchs mal mit Gemühtlichkeit...