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Allgemeine Fragen zur Funktion "Angebot bewerben"

Moin zusammen,

 

ich habe einige tiefgehende (wenn auch ein wenig komische) Fragen zu der o.g. Funktion und wie sie funktioniert:

 

  1. Ich habe für einen Artikel kurzzeitig für ca. 10-20 Minuten, um zu schauen, ob der Artikel hervorgehoben wird, eine Anzeige geschaltet, aber es steht nicht in den Suchergebnissen, dass eine Anzeige geschaltet wurde.
  2. Es heißt ja, dass nur eine Gebühr anfällt, wenn der Artikel auch wirklich nur über die Anzeige verkauft wird, aber wen die Anzeige innerhalb von eBay geschaltet wird, fällt sie dann doch so oder so an?
  3. Werden diese anzeigen nur innerhalb von eBay geschaltet?

  4. Wenn derjenige auf eine vermeintliche anzeige klickt, sich aber erst später entscheidet, den Artikel zu kaufen, und währenddessen das Angebot dann aber NICHT MEHR beworben wird, sich aber bereits ein Lesezeichen erstellt hat (ist das überhaupt an Links geknüpft?) und darüber auf das Angebot klickt, welches dann nicht mehr beworben wird, fällt dann trotzdem die Angebotsgebühr an oder wie funktioniert das technisch?

Ich habe jetzt die Sorge, dass jemand in der Zwischenzeit den Artikel über die Anzeige, die ich gestern für ca. 30 min (Probeweise, um zu schauen, ob das groß etwas an der Anzahl der Aufrufe ändert) geschaltet habe, angeklickt hat (aktuell wurde aber nichts gekauft) und ich nun die enorm hohe Angebotsgebühr zahlen muss, wenn der Artikel über die beworbene Anzeige, die ich ja nicht mehr schalte, gekauft werden sollte.

Außerdem erscheint bei einem Angebot, wenn ich es versuche zu bewerben, in unregelmäßigen Abständen folgende Fehlermeldung (s.B.)

 

Wenn jemand eine Idee hat, dann lasst es mich wissen.

Grüße

Daniel

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@danial-de 

 

die separate Verkaufsgebühr wird fällig wenn Du die Sonderoption nutzt - erst wenn der Artikel verkauft wird fällt die Gebühr an.

 

Wenn die Option deaktiviert bzw. auf "0" gestellt hast fällt auch nichts an.....

 

Anfallen könnte bei Dir höchste der Schnellwuchs an Grauen Haaren:

 

Du willst nur innerhalb von Deutschland versenden - hast aber keinen Länderausschluß eingepflegt:

 

solltest Du schnellstens nachholen

-

sonst kauft ein User aus dem Ausland und Du unterliegst den Paypal.com Nutzungsbedingungen....

 

Auch ein deutscher User könnte PP "nutzen" und einen von-der-Artikelbeschreibung-abweichenden-Artikel melden 

-

kommt öfter vor als Du denkst.....

 

Beim innerdeutschen Versand solltest Du unbedingt auf die Option "Wert" achten - diese kannst Du online dazubuchen....

 

im Schadensfalle wäre die Sendung beim "normalen" DHL-Paket dezent unterversichert so das die DHL die Regulierung ablehnt.

 

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