09-12-2013 16:14
Hallo,
warum wurden mir für den 7. 12. und 8.12. 13 Angebotsgebühren in Rechnung gestellt ???
MfG
brunogerd
"die nach neuem EU-Recht vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht von einem Jahr....."
Das neue EU-Recht schreibt auch vor das Staubsauger nur noch 1200 Watt haben dürfen und Haarföne nur noch von Glatzenträgern eingesetzt werden dürfen.
Wer dagegen verstößt wird zu einem Jahr Parkplatzanweiser am neuen Flughafen BER, unter erschwerten Bedingungen, verdonnert.
D.h. die Autos müssen mitgebracht werden
ziemlich viel Neuware für einen Privaten Verkäufer ![]()
Ja, das stimmt.
Was mich auch wundert, daß GVK immer so
EKLATANTE Fehler in der "Rechtl. Information" machen.
http://www.ebay.de/itm/Button-25mm-Nicht-Therapierbar-Kult-Spruch-Lustig-/331075867072
Übrigens: "denn auf solche Knalltüten können wir gut und gerne in Zukunft verzichten!"
Das ist sehr geschäftsfördernd in Deiner MICH.
"Angeböosgebühren"
Ja, böse, böse...
kann sogar sehr böööööööööse enden,
wenn man Hunderte von Artikeln einstellt
und dabei nicht auf die Gebühren achtet,
die einem jedes Mal angezeigt werden...
weil du über 100 Auktionen hattest......die nicht verkauften zählen auch mit
Aktion hin oder her.....wenn du die 100 überschreitest, zahlst du....
bist Du zu der gesonderten Ebay-Aktion eingeladen worden?
NICHT?
dann gönn` ich Dir Deine Gebührenrechnung....:und den zu erwartenden (teuren) Schriftverkehr:
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&since=31&rows=200&completed=1&userid=brunogerd
schlecht abkupfern hat noch nie einem User geholfen:
"die nach neuem EU-Recht vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht von einem Jahr....."
Schmerz laß` nach....