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Angebliche Urheberrechtsverletzung

Im April 2012 habe ich meine Vampirtrilogie als Ebook bei Ebay zum Ersteigern angeboten. Ebay nahm den Artikel wieder raus, wegen Urheberrechtsverletzung. Ich teilte Ebay mit, daß ich die Autorin der Trilogie bin. Ebay schrieb mir, ich dürfe die Ebooks nur auf gepreßter CD anbieten, nicht als wiederbeschreibbare CD-R, auch nicht über Email versenden. Die CD muß lt. Grundsätze von Ebay vom Presswerk gepreßt werden. Dies habe ich getan. Ich habe 300 CDs pressen lassen. 3 gepreßte CDs habe ich bei Ebay angeboten (2 zum  Ersteigern, 1 zum SofortKauf). Heute früh hat mir Ebay die Ersteigerungs-CDs wieder entfernt, mit Begrünung "Urheberechtsverletzung". Nun heißt es auf einmal, ich dürfe nur gepreßte CDs vertreiben, die auch im regulären Handel zu finden sind, d.h. in einem Geschäft zu kaufen sind. Ich bekam eine Rüge, daß es sich um die CD ja evtl. um eine Raubkopie, Sicherheitskopie oder Backup handeln könnte. Dies ist nicht der Fall. Es handelt sich um eine vom Preßwerk hergestellte Original-CD mit meiner Vampirtrilogie. Ich habe den Verdacht, daß ich vom Ebay-Markt verdrängt werden soll. Was haltet Ihr davon?

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Ich möchte hier folgendes klarstellen:

 

1. Meine Bücher wurden letztes Jahr vom Epubli-Verlag herausgegeben, mit ISBN-Nummern als Taschenbücher.

 

2. Ich habe meine Romane selber geschrieben, und zwar in den Jahren 1997-2007.

 

3. Ich habe nirgendwo plagiiert, auch nicht teilweise. Alle Texte und Personen sind von mir selber verfaßt.

 

4. Ich habe nirgendwo die CD erworben, um sie dann wieder zu vertreiben. Ich habe 300 Stk pressen lassen, weil Ebay mir mitgeteilt halt, daß ich meine Romane als Ebook  nur auf gepreßte CDs bei Ebyer vertreiben dürfe.

 

5. "KEIN Umtausch nach EU-Recht, da Privatverkauf", lese ich in ähnlicher Weise auf alle per Auktion angebotene Artikel. Damit ist klar und deutlich, daß es sich um einen Privatverkauf handelt, und diese Angabe ist daher korrekt.

 

6. Wenn ich als Bonus "kostenloser Versand" anbiete, ist das mein Gutwill, und daran gibt es nichts zu nörgeln!

 

Als Autorin besitze ich das alleinige Urheberrecht - oder muß ich noch mit meinen verkritzelten Manuskripten wedeln, um jedem zu beweisen, daß ich nicht plagiiert oder irgendwo Figuren abgekipfert habe!

 

Ebenso habe ich als Autorin und Urheberrechtlerin auch das alleinige Vertriebsrecht, auf welche Weise ich meine Ebooks vertreiben will.

 

Dies nur zur Richtigstellung!

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