26-08-2012 09:36
Im April 2012 habe ich meine Vampirtrilogie als Ebook bei Ebay zum Ersteigern angeboten. Ebay nahm den Artikel wieder raus, wegen Urheberrechtsverletzung. Ich teilte Ebay mit, daß ich die Autorin der Trilogie bin. Ebay schrieb mir, ich dürfe die Ebooks nur auf gepreßter CD anbieten, nicht als wiederbeschreibbare CD-R, auch nicht über Email versenden. Die CD muß lt. Grundsätze von Ebay vom Presswerk gepreßt werden. Dies habe ich getan. Ich habe 300 CDs pressen lassen. 3 gepreßte CDs habe ich bei Ebay angeboten (2 zum Ersteigern, 1 zum SofortKauf). Heute früh hat mir Ebay die Ersteigerungs-CDs wieder entfernt, mit Begrünung "Urheberechtsverletzung". Nun heißt es auf einmal, ich dürfe nur gepreßte CDs vertreiben, die auch im regulären Handel zu finden sind, d.h. in einem Geschäft zu kaufen sind. Ich bekam eine Rüge, daß es sich um die CD ja evtl. um eine Raubkopie, Sicherheitskopie oder Backup handeln könnte. Dies ist nicht der Fall. Es handelt sich um eine vom Preßwerk hergestellte Original-CD mit meiner Vampirtrilogie. Ich habe den Verdacht, daß ich vom Ebay-Markt verdrängt werden soll. Was haltet Ihr davon?
Moin...
Das Du kein Privatverkäufer bist, wurde Dir schon ausführlich erläutert. Auch wenn Du es nicht glauben magst, es ist so, dass Du ab dem ersten Artikel als gewerblicher Verkäufer gilst.
Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:
Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
Artikel verkaufen die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
Übrigens brauchst Du auch als freischaffener Künstler eine Steuernr. beim Finanzamt unter der Du Deine Einnahmen offenlegen mußt.
Aber selbst wenn Du das erforderliche gewerbliche Mitgliedskonto eingerichtet hast, mußt Du Dich dem Willen Ebays unterordnen. Ebay ist Hausherr und bestimmt wer, wann, was verkaufen darf. Ein Anspruch auf den Verkauf Deiner Werke bei Ebay hast Du nicht.
Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay.
http://pages.ebay.de/help/policies/items-ov.html