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Angebot nach Verkauf stornieren

hallo Zusammen,

der Käufer schickte nach erfolgten Kauf eine Mail mit der Bitte das Gebot zurückzunehmen, da er sich beim bieten vertippt hat (ha ha ha).

Ich habe das Auto dann an einen unterlegenen Bieter Verkauft. In der Liste "verkauft" steht jetzt der Erstbieter, in der Liste "nicht verkauft" steht der unterlegene Bieter, der den Artikel gekauft hat, wahrscheinlich weil die Frist abgelaufen ist.

Meine Frage: Der Erstbieter fragt schon mehrmals an, ob ich vergessen habe zu stornieren. Besteht meinerseits Handlungsbedarf?

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Antworten (8)

Ist schon richtig, dass die Provision beim Verkauf an den unterlegenen niedriger ist.Da gehts aber nur um geringe Beträge, z.B. ob du jetzt 9 % bei einem Verkauf von 100 € bezahlst oder eben 9 % auf 99 € bei Vk an den unterlegenen.

 

In der Kategorie Fahrzeuge sind es übrigens 19 € + 3,5 % (max. 54 €).

 

Hier habe ich es so verstanden,dass für den Verkauf an den unterlegenen keine Provosion berechnet wurde, da sich erst auf einen Verkauf geeinigt wurde, nachdem das Angebot an den unterlegenen Bieter abgelaufen war.

 

desperado, du kannst dir die Provision für den nichtzustande gekommenen Verkauf an den Höchstbietenden gutschreiben lassen,wenn du wie geraten einen nicht bezahlten Artikel oder einen Transaktionsabbruch meldest (rechts vom Artikel, Aktion > Problem klären).

 

So hättest du gar keine Provision gezahlt,ich halte das für legitim.

 

Wieviel das genau ist, findest du bei "Mitgliedskonto > alle Kontobewegungen".

fidderallala
Auf Erkundungstour

desperado, es wäre schön, wenn du uns den Nick des Erstkäufers mitteilen würdest.

 

Bei 5 Gebotsrücknahmen sollte er seinen Stammplatz auf diversen Sperrlisten finden.

 

Ansonsten stimme ich mit kogo überein:

 

Mit einem Transaktionsabbruch würde ich den nicht davon kommen lassen.

 

Der hat wahrscheinlich nur vergessen, sein Gebot zurückzuziehen, bevor deine Auktion zuende gelaufen ist.

 

Nicht bezahlten Artikel melden und den  Fall nach 4 Tagen mit einer Verwarnung wegen Nichtzahlens schließen.

 

 

 

kogo2004
Auf Erkundungstour

Dein verkaufter Artikel - Kurz-Link:

 

http://is.gd/Ahfm3x

 

aktuell hat Dir Ebay die Verkaufsgebühren 2x berechnet -

damit die Gebühren für "Verkauf 1" storniert werden, hast Du zwei Möglichkeiten:

 

1. nicht-bezahlten-Artikel melden -

bei dieser Option kannst Du den Fall nach (genau) 4 Tagen mit einer Verwarnung für den K. schließen

(bei der Abfrage: "haben Sie die Zahlung des Käufers erhalten", klickst Du auf NEIN -

damit wird der Fall geschlossen und der "Käufer 1" verwarnt...

 

2. Transaktionsabbruch melden

bei dieser Option kann der Käufer den TA "ablehnen" -

dann bleibste auf den VK-Gebühren sitzen....

(diesen Fall kannst Du - wenn der K. sich nicht meldet - nach 7 Tagen schließen....) -

die Gebühren werden dann storniert....

 

nur wenn Du eine der beiden Varianten anwendest, kommt es zur Stornierung -

Ebay kann von dem "Rücktritt" nix wissen -

wie auch?

 

die Mail des "Käufers 1" über den Rücktritt ausdrucken lassen und gut aufbewahren....

 

sicher ist sicher...

 

wobei ich iwi. zustimme:

 

in dieser Konstellation würde ICH einen nicht-bezahlten-Artikel melden -

nach (genau) 4 Tagen schließen......

eben, weil ICH nicht auf das Goodwill des "Käufers 1" angewiesen bin...

 

iwi.2012
Auf Erkundungstour

>Meine Frage: Der Erstbieter fragt schon mehrmals an, ob ich vergessen habe zu stornieren. Besteht meinerseits Handlungsbedarf?

 

Moin

hinterher kannst Du seinen Nicknamen gar nicht entfernen.

Vermutlich meint er, ob Du ihm einen Transaktionsabbruch schicken möchtest,

dem er dann zustimmen sollte,

damit Du Deine Provion erstattet bekommst.

 

Bei dem würde ich mir allerdings überlegen,

ob ich nicht einen nichtbezahlten Artikel meldetet,

den Fall dann selbst schliesse, um  dann auf jeden Fall die Provision zu bekommen,

denn wenn er ABLEHNT, gehst Du leer aus.

 

@iwi,danke für die Infos.

Ich dachte die Höhe der Provision müsste doch für den Verkauf an den Unterlegenen niedriger sein,weil er nicht genauso hoch geboten hatte,wie der Gewinner der Auktion.

Oder war das Gebot genauso hoch?

Andersrum ist es also egal,ob an den Gewinner oder Umnterlegenen verkauft wird,die Höhe der Provision bleibt dann gleich?

Dass nur einmal Provision fällig ist,war mir schon klar:-)

Hoffe ich habe es jetzt besser ausgedrückt.

iwi.2012
Auf Erkundungstour

Nachtrag für der-ganz-normale-wahnsinn

aber . . .  um das noch mal ganz klar hervorzuheben:

wenn ein Verkäufer sich verpusht hat,

dann sollte er sich HÜTEN, es so zu machen,

wie ich Dir gerade geschrieben habe . . .

iwi.2012
Auf Erkundungstour

>@iwi,

ich bin jetzt etwas verwirrt und neugierig,weil Du geschrieben hast,der VK bekommt seine Provision wieder,wenn er den Fall mit dem eigentlichen K durchzieht.

Muss man Das so machen?

Weil der VK doch bestimmt Für den Verkauf an den Zweitbieter (auch) eine Provision bezahlen muss,auch wenn die weniger sein wird als vorher.

Oder berechnet Ebay dann selbstständig die Differenz und zahlt dann nur den Rest als Guthaben aus?

Danke im voraus für die Aufklärung.

 

Wenn der 1. Käufer abspringt,

berechtnet ebay dennoch die Provision.

Wenn der VK an den Unterlegenen verkauft,

berechnet ebay ebenfalls  diese Provision

Ich verstehe Deine Frage nicht so ganz?

Warum sollte der VK BEIDE Provisionen bezahlen,

wenn er doch nur 1 Mal verkauft hat,

zumal der Höchstbietende einfach abspringt.

Da wäre der VK ja benachteiligt . . .

@iwi,

ich bin jetzt etwas verwirrt und neugierig,weil Du geschrieben hast,der VK bekommt seine Provision wieder,wenn er den Fall mit dem eigentlichen K durchzieht.

Muss man Das so machen?

Weil der VK doch bestimmt Für den Verkauf an den Zweitbieter (auch) eine Provision bezahlen muss,auch wenn die weniger sein wird als vorher.

Oder berechnet Ebay dann selbstständig die Differenz und zahlt dann nur den Rest als Guthaben aus?

Danke im voraus für die Aufklärung.

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