02-03-2019 15:11
habe ein heute ein anschreiben bekommen da die mich als gewerblichen verküfer sehen obwohl ich nur geschenkt esache verkufe .soll nun bis zum 4 eine erklärung und bis zum 7 eine gebühr bezahlen .ist das alles so rechtens ,wollte montag erstmal zum anwalt
@neuhier schrieb:habe ein heute ein anschreiben bekommen da die mich als gewerblichen verküfer sehen obwohl ich nur geschenkt esache verkufe .soll nun bis zum 4 eine erklärung und bis zum 7 eine gebühr bezahlen .ist das alles so rechtens ,wollte montag erstmal zum anwalt
der Gang ist auch mehr als überfällig:
was Du hier treibst hat mit einem Privatverkauf nicht das geringste zu tun
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die Abmahnung ist berechtigt - jetzt kannst Du über Deinen Fachanwalt (der sich im Fernabsatz/Abmahnrecht auskennen sollte) nur noch versuchen die Abmahnkosten zu verhandeln/zu senken.
Das Du bei diesem Hintergrund Deine priverblichen Angebote mit 84 (!) Artikeln noch online läßt ist schlicht und ergreifend d.u.m.m.
Dein andauernder Verkauf hat einen Gewerblichen Verkäufer, der seine Käufer nicht um ihre Verbraucherrechte betuppiniert, auf den Plan gerufen - was auch kein Wunder ist:
Natürlich das "rechtens" - hast Du etwa geglaubt das man laufend Unmengen von Krempeln via Ebay verhökern kann und niemanden stört es?
kopfschüttel*