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Anschreiben abmahnung von hämmerling gewerblicher verkäufern

habe ein heute ein anschreiben bekommen da die mich als gewerblichen verküfer sehen obwohl ich nur geschenkt esache  verkufe .soll nun bis zum 4 eine erklärung und bis zum 7 eine gebühr bezahlen .ist das alles so rechtens ,wollte montag erstmal zum anwalt 

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@neuhier  schrieb:

habe ein heute ein anschreiben bekommen da die mich als gewerblichen verküfer sehen obwohl ich nur geschenkt esache  verkufe .soll nun bis zum 4 eine erklärung und bis zum 7 eine gebühr bezahlen .ist das alles so rechtens ,wollte montag erstmal zum anwalt 


Servus @neuhier 


Schön, dass hier auch gleich Richter zu sitzen scheinen. 😉

 

Die Frist ist böse.

Bei Abmahnungen dürfen die Fristen allerdings sehr kurz sein,

weil man schließlich etwas abstellen will - und das kurzfristig.

 

In Deinem Fall wirst Du Dich schwerlich aus der Sache herausziehen können.

Von 42 verkauften Artikeln waren 38 neu.

Es hilft doch nichts,

dass Du jetzt unausgepackte Ware oder Ware mit Etikett als gebraucht deklarierst.

Im Gegenteil - das hinterlässt den Eindruck,

dass Du über Deinen Status hinwegtäuschen willst.

 

Hältst Du dennoch diese Abmahnung für unberechtigt,

kannst Du abwarten,

ob es zu gerichtlichen Schritten gegen Dich kommt

oder gleich widersprechen.

 

Räumst Du ein,

dass Dein Tun gewerblicher Natur ist,

hast Du verschiedene Möglichkeiten.

 

a) Du bittest um eine Fristverlängerung oder zahlst gleich

und unterschreibst die Unterlassungserklärung ... unabgeändert oder nicht.

Mach Dir aber klar, WAS Du da unterschreibst.

 

b) Du trittst in Verhandlungen ein und änderst die abgemahnten Punkte.


Ich würde Dir allerdings nicht raten,

irgendwas ohne anwaltlich Unterstützung zu tun.

 

Dass Du geschenkte Sachen verkaufst,

macht es überhaupt nicht besser. Im Gegenteil.

 

 

 

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