09-03-2016 18:21
Hallo, ich hab folgendes Problem..
Ich habe einen Artikel verkauft, anscheinend ist der aber beim Käufer nicht angekommen, kann ich natürlich nicht wissen ob das
wirklich stimmt, er wollte direkt sein Geld zurück und wurde total patzig, hat mir dann auch
mit der Polizei gedroht , was natürlich lächerlich ist.
Ich habe es per Warensendung abgeschickt, habe leider nur meinen Vater der das bezeugen könnte, da er mit mir bei der Post war.
Auf jeden fall hat der Käufer einen Rückgabefall gestartet und verlangt so sein Geld (13,90€) zurück, er nahm die Begründung das der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht..
Bin ich verpflichtet ihm das Geld zurück zu zahlen?
Hallo @bobbyjohna
Nein musst du nicht schick im das da kann er mit Anzeige drohen wie er will
a. Kauf von einem privaten Verkäufer
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt und dadurch beschädigt wurde.