03-10-2017 14:10
Hallo, haben mal wieder ein Problem. Wir haben einen Artikel als Päckchen verschickt (ohne Nachweis ). Der Käufer hat per Überweisung bezahlt.
Ware ist nicht angekommen
Versandart wurde vom Käufer selbst gewählt (Päckchen oder Paket)
Einlieferungsquittung vorhanden und auch schon als scann zur Verfügung gestellt.
Käufer hat auch schon einen Anwalt eingeschalte.
Was können wir jetzt noch machen und wie geht es jetzt weiter ?
Geld erstatten wäre eine Option aber löst ja noch nicht das Problem.
LG
Hallo kleiner-stefan08,
Mach Dir doch mal die Mühe und schau Dir die Bewertungen des Käufers an, und zwar die Kommentare, welche er als
Käufer abgegeben hat. Wahrscheinlich wirst Du fündig, der Spruch: Ware nicht angekommen, taucht öfter auf. Wenn
mehr als 2 solcher kommentare auftauchen, kannst Du davon ausgehen, es mit einem Betrügerlein zu tun zu haben.
Den Fall hatte ich auch schon. Die Drohung, Anzeige wegen Betrugsversuchs zu erstatten war erfolgreich-Totenstille!!
Viel Glück
hondahemed
@kleiner-stefan08 , wenn auch eBay KD nur diese Adresse vorm Bildschirm hat, die in der Kaufabwicklung hinterlegt ist:
Da liegt der FEHLER nicht bei Dir.
also du kannst den Button "Käufer melden" nutzen, dort die Sachlage schildern, auch einen Hinweis dass Du den eBay-KD zum Thema kontaktiert hast. Die Drohung Mail mit Anwalt usw. kannst Du dort auch hinzufügen.
.....wohl einer der Sorte "spezieller Käufer" , der sollte auch die "Spezial-Behandlung" bekommen.
Solche Käufer geben in der Regel keine gute Bewertungen und die volle Abzüge bei den Sternen ab, auch wenn man ihnen vorher alles in den Poppes schiebt.
das ist meine Meinung dazu, ohne Pudder und 6 lagiges Kamille
@kleiner-stefan08 schrieb:Hallo, haben mal wieder ein Problem. Wir haben einen Artikel als Päckchen verschickt (ohne Nachweis ). Der Käufer hat per Überweisung bezahlt.
Ware ist nicht angekommen
Versandart wurde vom Käufer selbst gewählt (Päckchen oder Paket)
Einlieferungsquittung vorhanden und auch schon als scann zur Verfügung gestellt.
Käufer hat auch schon einen Anwalt eingeschalte.
Was können wir jetzt noch machen und wie geht es jetzt weiter ?
Geld erstatten wäre eine Option aber löst ja noch nicht das Problem.
LG
Hallo
du hattest unter anderem Päckchen, als auch DHL Paket angeboten.
Wenn dein Käufer nun zu geizig ist, einen versicherten Versand zu wählen, dann ist das sein eigenes Verlustrisiko.
Du musst nichts erstatten !
Die Frage ist auch immer: Wo fängt es an und wo hört es auf?
Selbst wenn du erstatten würdest..... der Käufer hat das Recht dich trotzdem mit grau oder rot zu bewerten.
Wenn du als Nachweis die Versandquittung hast, dann sollte der Anwalt dies auch wissen.
Hat der dich angeschrieben oder hat der Käufer bislang nur gedroht?
Ja es gibt Zeugen und auch haben wir uns angewöhnt bei übergabe an die Post ein Bild zu machen mit dem Beleg zusammen. Wir haben auch 4, 60 bezahlt da wir es nicht online hinbekommen. In anderen Auktionen wird sogar Verpackung und Fahrt zur Abgabe in Rechnung gestellt, fahren 8 km zur Postabgabe da wir hinterm Arsch der Welt wohnen.
Du kannst einen Nachforschungantrag bei DHL stellen. Das geht auch für Päckchen.
Erstatten must Du nichts. Wenn der Käufer den unversicherten Versand gewählt hat, dann trägt er das Verlustrisiko. Wird ihm sein Anwalt dann hoffentlich auch erklären. Du musst nur den Versand glaubhaft machen.
Welcher Artikel war es denn?
Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass der wegen 5,90 € (Artikelpreis + Versandkosten) zum Anwalt rennt - aber nichts ist unmöglich.
Wenn du wirklich Post vom Anwalt bekommst, dann weist darauf hin, dass der Käufer selbst den unversicherten Versand gewählt hat - obwohl versicherter Versand angeboten war. Somit trägt der Käufer das Verlustrisiko und Du wirst nichts erstatten - weder den Artikelpreis, noch die Versandkosten und erst Recht nicht die Anwaltskosten.
Außerdem kannst Du noch Deinen Einlieferungsnachweis mitschicken und dann wartest Du ab, ob der wirklich zum Gericht geht und Klage einreicht.
Ergänzung:
Drucke Dir jetzt schon mal alles zum Verkauf aus - auch Dein Angebot mit den Versandarten. Nach 60 Tagen löscht ebay das Angebot. Dann kannst Du nichts mehr abrufen, insbesndere fällt dann der Nachweis schwer, dass auch versicherter Versand zur Wahl stand.