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Artikel von Hermes abholen lassen, obwohl Selbstabholung in der Auktion stand. Muss ich das akzeptieren???

betzy91
Auf Erkundungstour

Hallo!

Ich habe eine Lexikothek (13 schwere Bücher) versteigert, diese ging für nur einen Euro weg.

Nun verlangt der Käufer, dass ich diese selbst verpacke und von Hermes hier abholen lasse (Würde K. zahlen), obwohl als Versandart "NUR SELBSTABHOLUNG" angegeben war.

Muss ich das akzeptieren?

Der Aufwand (Karton holen, schleppen, packen etc.) ist mir für den Betrag ehrlich gesagt viel zu aufwendig.

K meint, wäre sein Recht, es durch dritte abholen zu lassen.

Hoffe auf Antworten!

 

 

 

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

teilde dem K freundlichst mit, das du seinem Wunsch selbstverständlich nachkommen würden

der ABholer möge für die geeignete Transportverpackung sorgen, zudem stündest du an den dreit Tagen (Abholtermine  angeben) jeweils für 30 Minuten zur Verfügung um die Türe zu öffnen

 

sollte er dieses nicht umsetzen können, würdest du den Kaufvertrag selbstverständlich als hinfällig betrachten

never ever  verschicken

 

http://www.ebay.de/itm/181049334556?nma=true&si=tTtcwEuxHRwj%2FEK7mNGckP02%2ByM%3D&rt=nc&_trksid=p43...

 

der zahlt den Euro womöglich noch per PP

 

als Versandoption stand Selbstabholung

Bezahlung : PayPaöl oder Überweisung

blöd, das du die beiden Optionen drin hattest, üblicherweise gilt bei Selbstabholung Barzahlung

 

auch im Text hast du explizit auf die Selbstabholung verwiesen

 

selbst wenn der K klagen würde bis zum OLG, den Versand wird er niemals durchsetzen können

Antworten (17)

Antworten (17)

betzy91
Auf Erkundungstour

Grade bekam ich Antwort:

 

"lassen Sie sich den Namen der anderen Nutzer und eine Haftungserklärung zu dieser Aussage geben, um einen Teil Ihre Kosten des Rechtsverfahrens bei denen geltend zu machen.
In Ihren Angaben bei EBAY haben Sie die Angabe "ABHOLUNG" eingetragen.Ich empfehle Ihnen die Möglichkeit sich bei der Verbraucherzentrale, der Industrie und Handelskammer bzw. den Telefonkontakt mit EBAY-Kundendienst über die rechtliche Seite in dieser Sache zu informieren.
Hierzu gebe ich Ihnen die Gelegenheit bis 07. 01. 2013. Bei danach werde ich den Rechtsweg bestreiten."

betzy91
Auf Erkundungstour

Nene, ich habe erst versucht die Transaktion abzubrechen, was er ablehnte, ist ja auch okay, habe die Ware jetzt wieder hier und er kann sie abholen. Hab ich ihm aber auch schon so geschrieben.

um der Sache mal eine andere Facette zu geben.....

Selbstabholung bedeutet doch wohl, das die Abholung durch den Vertragspartner selbst zu erfolgen hat

nur mit dem besteht der Kaufvertrag ......

 

woher soll man denn als Vk wissen, wie seriös und zuverlässig ein dritter wäre,

man stelle sich vor, der geht mit der Ware stiften und der K stellt Ansprüche, da er die Ware ja nicht erhalten hat ;\

der RA kostet den K doch nix, hat doch inzwischen jeder einen eigenen Haus und Hofanwalt unter den Schägern, Gerichtsvollzier unter den Onkel, Staatsanwälte bei den Neffen und Oma ist Richterin am OLG 😉

wie hoch mögen denn wohl die Anwalts- und gerichtskosten bei einem Streitwert von 1 Euro sein ?

das ganze Geschwafel von dem, solltest du nicht zu enst nehmen

der hat am 25 gekauft

am 26 mit strafrechtlich relevanten Inhalten bewertet (was du ihm quasi in Rechnung stellen kannst)

zudem kann er am 7.1 keine Klage einreichen, entsprechende und angemessene Fristen kann er formell nicht gestellt haben (schriftlich und nicht per Mail)  

betzy91
Auf Erkundungstour

Schrieb ihm jetzt, wenn er meint möge er die Klage einreichen. Wegen nem Euro so nen Aufriss.. unglaublich

ich denke mal der Käufer hat einen Koller - sogar einen  Inselkoller

Hai

 

wenn K die versandkosten trägt,

 

einpacken, verschicken und gut iss.

 

mit hermes geht ja fast alles!

Anonymous
Nicht anwendbar

Es ist dann aber auch dein Gutes Recht dich für das verpacken und das Material bezahlen zu lassen.

kogo2004
Auf Erkundungstour

ggf. ist Dein K. ja bereits im Sylvester-Umtrunk und hat schon einige Promille intus.....

 

schick` ihm einfach mal den Link zu diesem Beitrag -

 

seine Bewertung kann ihn - wenn Du dagegen vorgehst-

einige viele Euronen kosten....

 

er ist in der weitaus schlechteren Position und sollte verdammt-kleine- Brötchen backen!

 

dieser Beitrag ist jetzt voll -

 

bei Bedarf einfach einen neuen eröffnen....

(wobei ein Querverweis/Link zum alten Beitrag immer sinnvoll ist!)....

 

betzy91
Auf Erkundungstour

Ach, ich will einfach nur, dass der die Bücher hier abholt und dann is die Sache für mich durch!

Solange mir nichts passieren kann.. gut, ich muss dazu sagen dass es im Vorfeld ein wenig Stress gab da ich vergaß, dass ich es hier reinstellte und ich die Lexikothek eigentlich anderweitig verkauft hatte, aber nachdem ich das alles geklärt habe mit dem Vorkäufer will er mir glaube ich nur einen reinwürgen

 

Hm.... Was soll das denn jetzt?

Ist die Ware gar nicht mehr da?

 

Dann besorg sie mal schön, damit der Käufer sie abholen kann.

Denn du hast einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag an der Backe.

Bei DEM Vogel sollte man sich mal überlegen, ob man nicht seinerseits eine Anzeige gegen den Käufer erstattet.

 

Verleumdung

Beleidigung

Falsche Verdächtigung

 

War hier nicht vor kurzem ein Käufer, dem genau DAS Widerfahren ist, nämlich dass ein Verkäufer ihn angezeigt hatte und er ne Vorladung bekam?

 

 

betzy91
Auf Erkundungstour

Solange mir nichts passieren kann.. gut, ich muss dazu sagen dass es im Vorfeld ein wenig Stress gab da ich vergaß, dass ich es hier reinstellte und ich die Lexikothek eigentlich anderweitig verkauft hatte, aber nachdem ich das alles geklärt habe mit dem Vorkäufer will er mir glaube ich nur einen reinwürgen

betzy91
Auf Erkundungstour

Ja hab ich schon gesehen, darum kümmere ich mich dann, wenn die Dinger weg sind.

Mir kams nur drauf an, ob ich das machen MUSS wenn der K. es will, denn er meinte dies:

 


"gerne können wir vor Gericht klären lassen, ob die Beauftragung eines Dritten zur Abholung der Bücher zulässig ist.
Nach der geltenden Rechtsprechung beinhaltet der Begriff Selbstabholung: DieAbholung durch den Käufer bzw. durch einen Dritten.
Wenn Sie diesen Rechtsstreit ausfechten möchten gerne. Teilen Sie mir dies bitte per E-Mail mit, so dass ich am 07. 01. 2013 Klage beim AG einreichen kann."

kogo2004
Auf Erkundungstour

Dein K. hatte das Bedürfnis, die eigene Meinung in betrübliche Worte zu fassen und ne entsprechende Bewertung abzugeben:

 

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=betzy91&&_trksid=p4340.l2560&rt=nc&iid...

 

ICH würde dem K. diese Bewertung über einen Anwalt um die Ohren zwirbeln lassen - 

inkl. entsprechender Bewertungsentfernung - selbstredend!

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder