29-12-2012 20:00
Hallo!
Ich habe eine Lexikothek (13 schwere Bücher) versteigert, diese ging für nur einen Euro weg.
Nun verlangt der Käufer, dass ich diese selbst verpacke und von Hermes hier abholen lasse (Würde K. zahlen), obwohl als Versandart "NUR SELBSTABHOLUNG" angegeben war.
Muss ich das akzeptieren?
Der Aufwand (Karton holen, schleppen, packen etc.) ist mir für den Betrag ehrlich gesagt viel zu aufwendig.
K meint, wäre sein Recht, es durch dritte abholen zu lassen.
Hoffe auf Antworten!
teilde dem K freundlichst mit, das du seinem Wunsch selbstverständlich nachkommen würden
der ABholer möge für die geeignete Transportverpackung sorgen, zudem stündest du an den dreit Tagen (Abholtermine angeben) jeweils für 30 Minuten zur Verfügung um die Türe zu öffnen
sollte er dieses nicht umsetzen können, würdest du den Kaufvertrag selbstverständlich als hinfällig betrachten
never ever verschicken
der zahlt den Euro womöglich noch per PP
als Versandoption stand Selbstabholung
Bezahlung : PayPaöl oder Überweisung
blöd, das du die beiden Optionen drin hattest, üblicherweise gilt bei Selbstabholung Barzahlung
auch im Text hast du explizit auf die Selbstabholung verwiesen
selbst wenn der K klagen würde bis zum OLG, den Versand wird er niemals durchsetzen können
Grade bekam ich Antwort:
"lassen Sie sich den Namen der anderen Nutzer und eine Haftungserklärung zu dieser Aussage geben, um einen Teil Ihre Kosten des Rechtsverfahrens bei denen geltend zu machen.
In Ihren Angaben bei EBAY haben Sie die Angabe "ABHOLUNG" eingetragen.Ich empfehle Ihnen die Möglichkeit sich bei der Verbraucherzentrale, der Industrie und Handelskammer bzw. den Telefonkontakt mit EBAY-Kundendienst über die rechtliche Seite in dieser Sache zu informieren.
Hierzu gebe ich Ihnen die Gelegenheit bis 07. 01. 2013. Bei danach werde ich den Rechtsweg bestreiten."
Nene, ich habe erst versucht die Transaktion abzubrechen, was er ablehnte, ist ja auch okay, habe die Ware jetzt wieder hier und er kann sie abholen. Hab ich ihm aber auch schon so geschrieben.
um der Sache mal eine andere Facette zu geben.....
Selbstabholung bedeutet doch wohl, das die Abholung durch den Vertragspartner selbst zu erfolgen hat
nur mit dem besteht der Kaufvertrag ......
woher soll man denn als Vk wissen, wie seriös und zuverlässig ein dritter wäre,
man stelle sich vor, der geht mit der Ware stiften und der K stellt Ansprüche, da er die Ware ja nicht erhalten hat ;\
der RA kostet den K doch nix, hat doch inzwischen jeder einen eigenen Haus und Hofanwalt unter den Schägern, Gerichtsvollzier unter den Onkel, Staatsanwälte bei den Neffen und Oma ist Richterin am OLG 😉
wie hoch mögen denn wohl die Anwalts- und gerichtskosten bei einem Streitwert von 1 Euro sein ?
das ganze Geschwafel von dem, solltest du nicht zu enst nehmen
der hat am 25 gekauft
am 26 mit strafrechtlich relevanten Inhalten bewertet (was du ihm quasi in Rechnung stellen kannst)
zudem kann er am 7.1 keine Klage einreichen, entsprechende und angemessene Fristen kann er formell nicht gestellt haben (schriftlich und nicht per Mail)
Schrieb ihm jetzt, wenn er meint möge er die Klage einreichen. Wegen nem Euro so nen Aufriss.. unglaublich
ich denke mal der Käufer hat einen Koller - sogar einen Inselkoller
Hai
wenn K die versandkosten trägt,
einpacken, verschicken und gut iss.
mit hermes geht ja fast alles!
Es ist dann aber auch dein Gutes Recht dich für das verpacken und das Material bezahlen zu lassen.
ggf. ist Dein K. ja bereits im Sylvester-Umtrunk und hat schon einige Promille intus.....
schick` ihm einfach mal den Link zu diesem Beitrag -
seine Bewertung kann ihn - wenn Du dagegen vorgehst-
einige viele Euronen kosten....
er ist in der weitaus schlechteren Position und sollte verdammt-kleine- Brötchen backen!
dieser Beitrag ist jetzt voll -
bei Bedarf einfach einen neuen eröffnen....
(wobei ein Querverweis/Link zum alten Beitrag immer sinnvoll ist!)....
Ach, ich will einfach nur, dass der die Bücher hier abholt und dann is die Sache für mich durch!
Solange mir nichts passieren kann.. gut, ich muss dazu sagen dass es im Vorfeld ein wenig Stress gab da ich vergaß, dass ich es hier reinstellte und ich die Lexikothek eigentlich anderweitig verkauft hatte, aber nachdem ich das alles geklärt habe mit dem Vorkäufer will er mir glaube ich nur einen reinwürgen
Hm.... Was soll das denn jetzt?
Ist die Ware gar nicht mehr da?
Dann besorg sie mal schön, damit der Käufer sie abholen kann.
Denn du hast einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag an der Backe.
Bei DEM Vogel sollte man sich mal überlegen, ob man nicht seinerseits eine Anzeige gegen den Käufer erstattet.
Verleumdung
Beleidigung
Falsche Verdächtigung
War hier nicht vor kurzem ein Käufer, dem genau DAS Widerfahren ist, nämlich dass ein Verkäufer ihn angezeigt hatte und er ne Vorladung bekam?
Solange mir nichts passieren kann.. gut, ich muss dazu sagen dass es im Vorfeld ein wenig Stress gab da ich vergaß, dass ich es hier reinstellte und ich die Lexikothek eigentlich anderweitig verkauft hatte, aber nachdem ich das alles geklärt habe mit dem Vorkäufer will er mir glaube ich nur einen reinwürgen
Ja hab ich schon gesehen, darum kümmere ich mich dann, wenn die Dinger weg sind.
Mir kams nur drauf an, ob ich das machen MUSS wenn der K. es will, denn er meinte dies:
"gerne können wir vor Gericht klären lassen, ob die Beauftragung eines Dritten zur Abholung der Bücher zulässig ist.
Nach der geltenden Rechtsprechung beinhaltet der Begriff Selbstabholung: DieAbholung durch den Käufer bzw. durch einen Dritten.
Wenn Sie diesen Rechtsstreit ausfechten möchten gerne. Teilen Sie mir dies bitte per E-Mail mit, so dass ich am 07. 01. 2013 Klage beim AG einreichen kann."
Dein K. hatte das Bedürfnis, die eigene Meinung in betrübliche Worte zu fassen und ne entsprechende Bewertung abzugeben:
ICH würde dem K. diese Bewertung über einen Anwalt um die Ohren zwirbeln lassen -
inkl. entsprechender Bewertungsentfernung - selbstredend!