29-12-2012 20:00
Hallo!
Ich habe eine Lexikothek (13 schwere Bücher) versteigert, diese ging für nur einen Euro weg.
Nun verlangt der Käufer, dass ich diese selbst verpacke und von Hermes hier abholen lasse (Würde K. zahlen), obwohl als Versandart "NUR SELBSTABHOLUNG" angegeben war.
Muss ich das akzeptieren?
Der Aufwand (Karton holen, schleppen, packen etc.) ist mir für den Betrag ehrlich gesagt viel zu aufwendig.
K meint, wäre sein Recht, es durch dritte abholen zu lassen.
Hoffe auf Antworten!
Ja hab ich schon gesehen, darum kümmere ich mich dann, wenn die Dinger weg sind.
Mir kams nur drauf an, ob ich das machen MUSS wenn der K. es will, denn er meinte dies:
"gerne können wir vor Gericht klären lassen, ob die Beauftragung eines Dritten zur Abholung der Bücher zulässig ist.
Nach der geltenden Rechtsprechung beinhaltet der Begriff Selbstabholung: DieAbholung durch den Käufer bzw. durch einen Dritten.
Wenn Sie diesen Rechtsstreit ausfechten möchten gerne. Teilen Sie mir dies bitte per E-Mail mit, so dass ich am 07. 01. 2013 Klage beim AG einreichen kann."