07-08-2014 11:34
Ich habe leider einen komplizierten Käufer erwischt, er hat 3 Artikel bei mir gekauft und besteht nun darauf einen davon zurückzuschicken. Sein Argument lautet nach angeblicher Rücksprache mit Rechtsbeistand dass ich den Eindruck erwecke ein Gewerblicher Verkäufer / Händler zu sein da ich gleichzeitgi bis zu 45 Angebote von teils Neuware anbiete.
Da ich meinen Zweithaushalt aufgegeben habe musste ich mich tatsächlich von vielen Sachen trennen, in den Auktionstexten steht neben dem Anmeldestatus: angemeldet als privater Verkäufer jedesmal zum Schluss: Privatverkauf kein Umtausch
Aus Prinzip da ich davon ausgehe die Rückgabe auszuschliessen bzw. als Privatperson keine rechtliche Verpflichtung bei mängelfreier Ware zur Rücknahme habe möchte ich mich nicht aufgrund der Ansicht eines Rechtsanwaltes mich als Händler einzustufen zwingen lassen die Ware doch zurückzunehmen.
Oder droht dann doch eine Menge Ärger und ich sollte fünf mal gerade sein lassen?
Servus chris,
darin
"sollte fünf mal gerade sein lassen?"
bist Du schon mal sehr geübt.
Weiter so.